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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Stadt will Verbot der Taubenfütterung in "Ordnungsverfügung" aufnehmen

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„Vier weitere Mitarbeiter setzte die Remscheider Stadtverwaltung im September 1998 im Außendienst ein, um für mehr Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Achten sollen sie beispielsweise auf die Einhaltung des Fütterungsverbots von Tauben und auf Lärmbelästigungen. Da sie selbst nicht ordnungsrechtlich tätig werden dürfen, müssen sie im Einzelfall über Handy die Polizei rufen.“ So der Waterbölles am 6. Oktober 2008 in seinem „Rückblick: Remscheid im September 1998“. In einer Mitteilung der Verwaltung an den Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung zur Sitzung sm 11. November heißt es nun, „durch Laufablauf“ (???)habe die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Verbot der Fütterung verwilderter Tauben im Stadtgebiet Remscheid (Tauben-VO) vom 7.7.1993 inzwischen ihre Gültigkeit verloren. Die Vorschriften zum Taubenfütterungsverbot sollen deshalb jetzt in die Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Remscheid vom 17.12.2003 aufgenommen werden. Danach kann dann die Missachtung des Taubenfütterungsverbotes wieder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Zitat aus der Mitteilung der Verwaltung: „Die Stadttauben haben sich in der letzten Zeit zahlreich vermehrt, so dass sie zunehmend als Problem empfunden werden. Auslöser dieser Entwicklung ist das große künstliche Nahrungsangebot, das sich den Tauben in Form von fressbaren Abfällen oder regelmäßigen Fütterungen durch vermeintliche Tierfreundinnen und Tierfreunde bietet. Taubenkot führt zu Verunreinigungen an Gebäuden, Fassaden sowie Plätzen und verursacht hohe Reinigungskosten. Von dem Futter werden auch Ratten angezogen. Die hohe Taubenpopulation schadet den Vögeln selbst: Stress, Krankheiten und Parasitenbefall nehmen bei den Tieren zu. Da Tauben keine natürlichen Feinde in der Stadt haben, überleben auch kranke Tiere und übertragen untereinander Krankheiten.“


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