Vier
weitere Mitarbeiter setzte die Remscheider Stadtverwaltung im September 1998 im
Außendienst ein, um für mehr Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Achten sollen
sie beispielsweise auf die Einhaltung des Fütterungsverbots von Tauben und auf
Lärmbelästigungen. Da sie selbst nicht ordnungsrechtlich tätig werden dürfen,
müssen sie im Einzelfall über Handy die Polizei rufen. So der Waterbölles am
6. Oktober 2008 in seinem Rückblick:
Remscheid im September 1998. In einer Mitteilung der Verwaltung an den Ausschuss
für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung zur Sitzung sm 11. November heißt
es nun, durch Laufablauf (???)habe die Ordnungsbehördliche Verordnung zum
Verbot der Fütterung verwilderter Tauben im Stadtgebiet Remscheid (Tauben-VO)
vom 7.7.1993 inzwischen ihre Gültigkeit verloren. Die Vorschriften zum
Taubenfütterungsverbot sollen deshalb jetzt in die Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im
Stadtgebiet Remscheid vom 17.12.2003 aufgenommen werden. Danach kann dann die
Missachtung des Taubenfütterungsverbotes wieder als Ordnungswidrigkeit geahndet
werden.
Zitat
aus der Mitteilung der Verwaltung: Die Stadttauben haben sich in der letzten
Zeit zahlreich vermehrt, so dass sie zunehmend als Problem empfunden werden.
Auslöser dieser Entwicklung ist das große künstliche Nahrungsangebot, das sich
den Tauben in Form von fressbaren Abfällen oder regelmäßigen Fütterungen durch
vermeintliche Tierfreundinnen und Tierfreunde bietet. Taubenkot führt zu
Verunreinigungen an Gebäuden, Fassaden sowie Plätzen und verursacht hohe
Reinigungskosten. Von dem Futter werden auch Ratten angezogen. Die hohe
Taubenpopulation schadet den Vögeln selbst: Stress, Krankheiten und Parasitenbefall
nehmen bei den Tieren zu. Da Tauben keine natürlichen Feinde in der Stadt
haben, überleben auch kranke Tiere und übertragen untereinander Krankheiten.