
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Der Verwaltungsvorstand hat den
Grundsatzbeschluss zur quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des
Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) [Archivfoto] gefasst. Damit reagiert er auf die Erkenntnis,
dass eine fundierte Qualifikation, eine gute Ausstattung und eine hohe
Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich sind, um einen
Kommunalen Ordnungsdienst dauerhaft und erfolgreich etablieren zu können. Die
hierdurch entstehenden Personalmehraufwendungen werden bis zum Jahr 2023
vollkompensiert und sind demnach haushaltsneutral.
Remscheid ist wie alle Großstädte von zunehmenden, vielschichtigen
problematischen Situationen und Störungen, beispielsweise durch unerwünschte
Personengruppen und Vandalismus, im öffentlichen Raum betroffen. Um dieser Entwicklung
entgegen zu wirken, ist im August 2012 ein Kommunaler Ordnungsdienst als
befristetes Projekt eingerichtet worden. Innerhalb der Projektlaufzeit (bis
12/2013) sollten durch einen regelmäßigen Streifendienst, teilweise gemeinsam
mit der Polizei, die Störungen und Konflikte reduziert werden. Das Personal für
den KOD wurde aus dem zentralen Ermittlungsdienst und aus der
Verkehrsüberwachung rekrutiert. Nach erfolgreichem Verlauf der Projektphase hat
der Stadtrat am 12.12.2013 den KOD als dauerhafte Einrichtung beschlossen.
Hierfür wurden die Aufgabenprofile der vorhandenen zehn Stellen
Verkehrskontrolleur/in insoweit angepasst, dass ein Umfang an KOD-Tätigkeiten
neu implementiert und dafür der zeitliche Tätigkeitsanteil für die
Verkehrsüberwachung reduziert wurde.
Im Jahr 2014 hat der KOD neben den regelmäßigen Streifendiensten in
erheblichem Umfang Kontrollen von öffentlichen Veranstaltungen wie der
Löwenparade, dem Wein- und Winzerfest oder dem WDR2-Tag sichergestellt. Dabei
zeigte sich: Die zeitliche wie inhaltliche Intensität und das facettenreiche
Aufgabenspektrum solcher Einsätze machen eine fundierte Qualifikation, eine
gute Ausstattung und eine hohe Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des KOD unerlässlich. Weil es zudem konzeptionell sinnvoll ist,
Verkehrsüberwachung, KOD und Mobile Verkehrsüberwachung im Zentralen
Ermittlungsdienst auf Stellen bzw. Mitarbeiter zu bündeln, soll jetzt das
Anforderungsprofil des KOD vom bisherigen Tätigkeitsschwerpunkt der
Verkehrsüberwachung zu einem multifunktionalen Ordnungsdienst weiterentwickelt
werden. Das garantiert künftig einen maximal flexiblen und fachlich fundierten
Einsatz der KOD-Einsatzkräfte bei einem gleichzeitigen Attraktivitätsgewinn der
Stellen. Die qualitative Anreicherung der KOD-Stellen hat eine Höherdotierung
der Stellen mit Personalmehraufwendungen zur Folge, die aber bis 2023
vollkompensiert werden können und somit haushaltsneutral sind: Im ersten
Schritt werden von aktuell vier freien Stellen nur drei mit qualifizierten
Inhalten als KOD-Stellen umgewandelt, intern ausgeschrieben und besetzt. Die 4.
Stelle bleibt zunächst bis 2018 unbesetzt. Hierdurch gelingt die Kompensation
der Personalmehrkosten bis 2023.