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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Bebauungsplan gegen neuen Discounter Kipperstraße 19

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Kaum ein Remscheider Stadtteil, in dem sich die Stadtverwaltung nicht in einem Abwehrkampf mit Investoren befand oder noch befindet, die gerne auch die letzte noch bebaubare Fläche im Stadtgebiet für einen Supermarkt / Discounter aufbereiten würden. Das wirkt – zugegeben – etwas überzogen. Aber in der Summe der im Waterbölles nachlesbaren Zurückstellungen derartiger Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen und der neuen Bebauungspläne, deren einzige Aufgabe es zu sein scheint, eben diese Einzelhandelsbetriebe zu verhindern, ist damit das Kernproblem doch treffend beschrieben. Und auch für vergebliche Abwehrkämpfe, bei denen sich die Investoren vor Verwaltungsgerichten durchsetzen konnten, gibt es Beispiele. Mal darf also gespannt sein, wer sich in der Auseinandersetzung durchsetzen wird, die gerade begonnen hat und mit der sich in den nächsten Wochen die Bezirksvertretung Alt-Remscheid, zwei Fachausschüsse sowie der Haupt- und Finanzausschuss befassen werden. Anlass sind drei planungsrechtliche Bauvoranfragen für das Grundstück Kipperstraße 19 zum Neubau von Lebensmitteldiscountern mit 800, 1.200 oder 1.400 Quadratmetern. Die Verwaltung möchte, dass die Politik diese Anträge für zwölf Monate zurückstellt, um ihr Zeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 665 zu geben, der zeitgleich ebenfalls beantragt wird. Dessen Ziel soll es sein, „den Einzelhandel entsprechend dem Einzelhandelskonzept für die Stadt Remscheid  zu steuern, für brachliegende Gewerbeflächen optimale Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen, die Wohnbebauung an der Dorfmühler Straße planungsrechtlich zu sichern und die aktuellen Straßenverkehrsflächen festzusetzen“ (Zitat aus der aktuellen Beschlussvorlage).

Das kommunalen Einzelhandelskonzepts der Stadt Remscheid hat die Aufgabe, die Entwicklung des Einzelhandels für die Gesamtstadt zu ordnen, konkret: Betriebe, die der Nahversorgung dienen, vorrangig in den zentralen Versorgungsbereichen anzusiedeln und das Nahversorgungsangebot in städtebaulich integrierten Lagen zusichern. Der Standort Kipperstraße gehört zu keinem einem zentralen Versorgungsbereich. Die nächsten zentralen Versorgungsbereiche sind das Innenstadtzentrum in ca. 500 Metern Entfernung und das Stadtbezirkszentrum Süd in ca. 200 Metern Entfernung. Im Übrigen prägen vorwiegend Gewerbebetriebe das Gelände, so wie Verwaltung, und die nächsten Wohnstandorte seien davon durch große Verkehrswege getrennt.  

Der Bebauungsplan Nr. 665 für das rund 50.000 m² große Gebiet zwischen Kipperstraße, Nordstraße, Dorfmühler Straße und Haddenbacher Straße soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden, verbunden mit einer frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung durch Planaushang. Die beiden größeren brachliegenden bzw. untergenutzten Flächen im Bereich der Kipperstraße sind im aktuellen Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen dargestellt, und auch in rechtskräftigen Bebauungsplänen sind sie als Gewerbegebiete festgesetzt, allerdings auf älteren Rechtsgrundlagen. Und: Diese Bebauungspläne sagen nichts zu einer möglichen Einzelhandelsnutzung. Deshalb wären die vorliegenden drei Bauvoranfragen planungsrechtlich durchaus zulässig, so die Verwaltung. Diese will daher die Festsetzung als Gewerbegebiet durch den neuen Bebauungsplan auf einen aktuellen Rechtsstand bringen, um den Bau von Discountern an dieser Stelle verhindern zu können.


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