Manchmal steht auf einem Bürgersteig nur ein Stuhl mit einem Schild darauf: Umzug von ... bis .... Parkplätze bitte freihalten! Weil aber nicht jedermann in den öffentlichen Straßenverkehr eingreifen darf, nur weil er von A nach B umzieht und dafür einen Möbelspediteur bestellt hat, bedarf es dazu einer amtlichen Ausnahmegenehmigung. Die erteilt das städtische Ordnungsamt, wie Amtsleiter Jürgen Beckmann am Dienstag in der Bezirksvertretung Alt-Remscheid auf Anfrage von Beatrice Schlieper von den Grünen erklärte. Das sei eine verkehrsrechtliche Anordnung. Die müsse der Antragsteller, wenn der Tag des Umzugs gekommen sei, Nachbarn, denen dann ein oder mehrere Parkplätze fehlten, auf Wunsch auch vorzeigen. Geschehe dies dann nicht, könnten diese deswegen auch gerne bei der Behörde nachfragen. Beckmann kategorisch: Ohne Genehmigung kann kein Parkplatz gesperrt werden mit welchem Schild auch immer! Genau das hatte Beatrice Schlieper wissen wollen...
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