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Pensionierte Mitarbeiter als Aushilfen? Ja,aber schwierig!

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„Unzumutbaren Zuständen im Ämterhaus entgegenwirken!“, überschrieb der Waterbölles am 22. Mai eine Forderung der Fraktion der Linken, nachdem Wartezeiten im Ämterhaus von fünf Stunden oder mehr bekannt gewoirden waren. - „Am konkreten Beispiel des Personalengpasses im Bürgerservice führten Recherchen des Zentraldienstes Personal und Organisation zu dem Ergebnis, dass keine ehemalige Mitarbeiterin/kein ehemaliger Mitarbeiter für einen kurzfristigen Einsatz in Frage gekommen seien. Entweder sprachen gesundheitliche Gründe dagegen oder es fehlten aufgrund des schon mehrere Jahre andauernden Ruhestandes Kenntnisse der aktuellen Rechtsgrundlagen und Softwareanwendungen. Hier wäre eine arbeitsintensive und damit arbeitskraftbindende Einarbeitung absolut kontraproduktiv zu den verfolgten Zielen gewesen, “ heißt es in der Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion, ob sich die Verwaltung in besonderen Ausnahmesituationen nicht auch den vorübergehenden Einsatz früherer Mitarbeiter vorstellen könne.

Im Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung, der gestern in der Naturschule Grund tagte, teilte Ordnungsdezernentin Barbara Reul-Nocke mit, dies sei sehr wohl vorstellbar. Soweit dies aus wirtschaftlichen und fachlichen Gründen sinnvoll erschien,  habe man davon in der Vergangenheit auch bereits Gebrauch gemacht, wenn z.B. bestimmte Projekte zu Ende geführt werden sollten und auf das Fachwissen des ausgeschiedenen Mitarbeiters/ der ausgeschiedenen Mitarbeiterin nicht verzichtet werden konnte. Eine Beschäftigung sei grundsätzlich möglich, wenngleich die unterschiedlichen individuellen Ausgangslagen einen hohen Aufwand (sowohl hinsichtlich der Personalgewinnung, Einarbeitung, Einsatzplanung als auch Prüfung des Hinzuverdienstes) bedeuteten. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel seien in der Regel in den Zentral- und Fachdiensten nicht eingeplant und für jeden Einzelfall zusätzlich bereitzustellen. Bei der konkrete Ausgestaltung des einzelnen Arbeitsvertrages sei im Übrigen  einer Vielzahl von Kriterien wie Hinzuverdienstgrenze bei Rentnern/innen bzw. Ruhestandsbeamten/innen sowie steuer-/ sozialversicherungsrechtlichen Aspekten zu berücksichtigen. Davon wiederum abhängig sei ggfs. der Einsatz im Rahmen einer geringfügigen oder aber kurzfristigen Beschäftigung. Abschließend  seien die Beteiligungsrechte des Personalrates sowie der Gleichstellungsstelle zu wahren.

Der Waterbölles zieht aus den genannten Bedenken das Fazit: Ruheständler bleibt Ruheständler. Und was den Personalengpass im Bürgerservice angeht, gab Ordnungsamtsleiter Jürgen Beckmann gestern Entwarnung: Seit dem 4.August sei kein Kunde mehr abgewiesen worden. Die Wartezeit in den vergangenen Tagen habe bei 41 Minuten gelegen.


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