Durchstechen nennt man den Vorgang, wenn ein Insider Interna an die Öffentlichkeit bringt, ohne selbst in Erscheinung zu treten. Journalisten brauchen solche Informanten gelegentlich. So kommen Geschichten in Presse, Funk und Fernsehen, die man ansonsten womöglich nicht gehört, gesehen oder gelesen hätte.
Gelegentlich fühlen sich die indiskret informierten Journalisten im Nachhinein aber auch instrumentalisiert. Wenn sich herausstellt, dass der Informant eigene politische Interessen verfolgte und es mit der Wahrheit nicht ganz ernst genommen hat. Dann muss sich der Journalist den Vorwurf machen lassen, die vermeintlichen Informationen ohne Gegenrecherche veröffentlicht zu haben, vielleicht sogar zusammen mit einem Kommentar, der sich im Gegenlicht des nächsten Tages auch nicht als der Weisheit letzter Schluss herausstellt. Ein Vorgang, der dann leicht für alle Beteiligten peinlich werden kann.
Die jüngsten Veröffentlichungen über eine interne Konferenz zu neuen Plänen des DOC-Investors MacArthurGlen nahm in der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz zum Anlass, um die Kommunalpolitiker an ihre Verpflichtungserklärung zu erinnern, Schaden von der Stadt Remscheid abwenden zu wollen. Die anschließende kurze Diskussion ergab, dass der Durchstecher, so er denn bekannt wird, auch rechtlich belangt werden kann (Geldstrafe). Der Waterbölles hat diesen Teil der Sitzung im Video festgehalten.