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Minderjährige Flüchtlinge brauchen Vormund

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Im Frühjahr hatten die Freien Wohlfahrtsverbände davor gewarnt, dass die Zahl der minderjährigen Kinder und Jugendliche, die ohne die Begleitung von Erwachsenen nach Deutschland geflüchtet sind, weiter ansteigen und zu einem Problem werde. Daran erinnerte Karl-Richard Ponsar, der Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbund e.V., Ortsverein Remscheid, in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am vergangenen Dienstag, nachdem Petra Hellmann-Wien, Fachdienstleiterin Jugend, Soziales und Wohnen der Stadt Remscheid, von 45 minderjährigen ausländischen Flüchtlingen gesprochen hatte, darunter auch zwei Mädchen.  Nach einem landesweiten Verteilungsschlüssel muss die Stadt Remscheid mit weiteren 20 jungen Menschen rechnen, die von den Behörden nach dem Jugendhilfegesetz in Obhut genommen werden müssen (einschließlich Vormundschaften). Hierfür strebt die Stadt Remscheid ein Netzwerk aller relevanten Organisationen an, egal, ob mit oder ohne gesetzlichen Auftrag. Sie sollen dabei mithelfen, dass diese unbegleiteten Minderjährigen die Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge alsbald verlassen können und im Jugendheimen Unterkunft finden. Dies geschah bislang mit Hilfe der Evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land und des Wipperfürther Jugend- und Sozialwerks “Gotteshütte e.V. Weitere 20 Plätze hat inzwischen der Landschaftsverband Rheinland in seinem Jugendheim an der Steinstraße noch für diesen Monat in Aussicht gestellt. Zugleich verhandelt die Stadt mit einem privaten Investor über den Verkauf eines Grundstücks in Küppelstein ("Waldhof"), der sich um diese Jugendlichen ebenfalls kümmern will. Näheres  wurde dazu in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses durch Sozialdezernent Thomas Neuhaus aber nicht bekannt.

„Niemand kann aus dem Stand heraus so viele Jugendliche in Heimen unterbringen“, räumte Petra Hellmann-Wien am Mittwoch ein. „Wir brauchen entsprechende Angebote!“ Glücklicherweise erlaube das Landesjugendamt aber auch „Notlösungen, die nicht unbedingt den gängigen Betriebserlaubnissen von Heimen entsprechen“. Und zu Vormundschaften: „Wir wünschen uns statt Vormundschaften von Samts wegen die durch im Einzelfall bestellte Privatpersonen!“


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