Linke fordern Planstelle für städtischen Betriebsprüfer, titelte der Waterbölles am 15. März 2013. Die Fraktion der Linken im Rat der Stadt hatte die neue Betriebsprüfersteller damals für den Bereich der Gewerbesteuer beantragt. Mit Hinweis auf die Stadt Köln; die habe 2011 durch den Einsatz von vier Steuerprüfern zusätzliche 4,2 Millionen Euro Gewerbesteuer vereinnahmt. Doch Rat und Verwaltung taten sich mit dem Antrag lange Zeit schwer. Nunmehr lkiegt zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 19. November der Beschlussvorschlag der Verwaltung vor, zum 1. Januar 2016 beim Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung die Stelle eines Betriebsprüfers / einer Betriebsprüferin in der Besoldungsgruppe A12 einzurichten (jährliche Personalkosten: 116.140 Euro).
Vorausgegangen war eine Umfrage der Stadt Remscheid unter den Mitgliedern des Arbeitskreis der Steueramtsleitungen der Großstädte NRW. Sie hatte die einhellige Aussage zutage gefördert, dass sich die Einrichtung einer solchen Stelle durch die erzielten Mehreinnahmen als kostendeckend erwiesen hat. Die Angaben der Mehreinnahmen schwanken hierbei jedoch erheblich. Hier liegt die Spannweite dessen, was gemeldet wurde, in einem Rahmen von knapp über den Personalkosten bis hin zu einer Millionen Euro per Anno über den zu kalkulierenden Personalkosten pro eingerichteter Stelle. Da hierzu jegliche Maßstäbe fehlen, wird seitens der Verwaltung vorsichtig geschätzt von einem Mehrertrag per Anno in einer Höhe von ca. 60.000 über den zu kalkulierenden Personalkosten ausgegangen.
Das Finanzverwaltungsgesetz räumt Betriebsprüfern von Kommunen das Recht ein, an Außenprüfungen der Finanzbehörden bei Steuerpflichtigen teilzunehmen, wenn diese in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten oder Grundbesitz haben und die Außenprüfungen im Gemeindebezirk erfolgen. Diese Teilnahme könne sich für die Kommune in barer Münze auszahlen. Begründung: Die Betriebsprüfer des Finanzamtes haben durch die Verdichtung ihrer Arbeit immer weniger Zeit sich, mit der Gewerbesteuer und den Hinzurechnungen und Kürzungen zu beschäftigen. Es werden immer mehr Schwerpunktprüfungen durchgeführt, wo nur das schnelle Mehrergebnis gesucht wird. Für eine Gewerbesteueraußenprüfung spreche beispielsweise die Tatsache, dass in Betrieben zunehmend Leiharbeitnehmer beschäftigt würden, die bei einer Tochterfirma angestellt seien, die keine Gewinne erziele. Die Betriebsprüfer des Finanzamtes beschäftigten sich mit diesen Zerlegungen aber kaum noch.
Die neue Stelle muss ausgeschrieben werden. Das anschließende Auswahlverfahren ist Anfang 2016 vorgesehen, so dass mit einer endgültigen Besetzung dieser Stelle realistisch erst ab dem 3. Quartal 2016 gerechnet werden kann, so die Verwaltung. Erst dann könne der/die Stelleninhaber/in dem Finanzamt als Betriebsprüfer benannt werden, damit wird das Finanzamt über anstehende Prüfungen etc. informieren könne, so das letztlich erst mit Beginn des Jahres 2017 die eigentliche Tätigkeit aufgenommen werden kann.
2013 hatten SPD und FDP die neue Stelle bzw. einen entsprechenden Prüfauftrag der Verwaltung zunächst abgelehnt, weil dabei nur subjektive Einschätzungen herauskommen würden, waren dann aber umgeschwenkt, weil es hieß, dass sich Selbständige gerne als Freiberufler deklarierten, um so der Gewerbesteuerpflicht zu entgegen. Wenn sich dies denn mit einem Betriebsprüfer zum Vorteil der Stadtkasse ändern lasse