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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Stadt sieht Prozessrisiko von mindestens 5.000 Euro

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„Künftig kein Zirkusbetriebe mit Wildtieren in RS?“, fragte der Waterbölles am 4. September, nachdem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag gestellt hatte, die Stadtverwaltung möge Zirkusbetrieben, die bei CITES gelistete Wildtiere mitführen, keine städtischen Flächen mehr zur Verfügung stellen. Zur Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung hat am 12. Januar die Stadtverwaltung nun ein e rechtliche Bewertung diseses Antrages vorgelegt. Sie verweist darin auf rechtskräftige bzw. noch nicht rechtkräftige Gerichtsurteile und kommt zu dem Schluss, dass „noch keine eindeutige obergerichtliche Rechtsprechung vorliegt. Ein grundsätzliches „kommunales Verbot für Zirkusbetriebe mit Wildtieren“ ist nach Rechtsauffassung der Verwaltung auch deshalb nicht zulässig, weil ein solches Verbot „zweifelsfrei u.a. in die Freiheit der Berufsausübung eingegriffen würde“. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seien bereits Äußerungen von Kommunalvertretungen unzulässig, die den Anschein allgemeinpolitischer Stellungnahmen erwecken.  Zitat: "Der Beschlussvorschlag zielt zwar nur darauf ab, keine städtischen Flächen mehr für Zirkusse mit Wildtieren zur Verfügung zu stellen. Tatsächlich geht es der Antragsbegründung nach aber doch eher um ein politisch motiviertes generelles Verbot von Wildtieren in Zirkussen. Dafür sind der Rat der Stadt und seine Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen rechtlich definitiv nicht zuständig. Insofern sollte – auch im Hinblick auf das im Falle einer Beschlussfassung im Sinne der Antragsteller bestehende Prozessrisiko von mindestens 5.000 Euro zzgl. der Kosten der eigenen Prozessvertretung – nach rechtlicher Einschätzung der Verwaltung auf eine entsprechende Beschlussfassung verzichtet werden.“


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