In Remscheid nehmen die Förderschulen nach wie vor einen wesentlichen Bestandteil in der Remscheider Schullandschaft ein und werden auch bewusst von Eltern für ihre Kinder nachgefragt. Auch in Zeiten eines inklusiven Schulsystems wird es immer darum gehen, die für das einzelne Kind passende Schulform zu finden. Der inklusive Gedanke ist von zentraler Bedeutung. Es kann jedoch sein, dass ein Kind/Jugendlicher, vielleicht auch nur temporär, einen anderen Lernort z.B. an einer Förderschule benötigt, heißt es in einer Vorlage der Verwaltung zur Sitzung des Schulausschusses Ordnung am 20. Januar. Sie ist die Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion (siehe auch: zur Erinnerung) nach Rückkehrern aus dem Gemeinsamen Lernen" ins Förderschulsystem.
Mit Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sei im Schulgesetz NRW die gesetzliche Grundlage verankert worden, dass die allgemeine Schule auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung der Regelförderort ist und somit das Gemeinsame Lernen der Regelfall wird, erinnert die Vorlage an die neue Bestimmungen des Gesetzes zur Inklusion,. die zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft getreten sind. Somit befinde man sich im aktuellen Schuljahr 2015/2016 ... im zweiten Schuljahr der Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs für das Gemeinsame Lernen.
Aus einer Tabelle geht hervor, dass in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 insgesamt 19 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf von den allgemeinen Schulen zu den Förderschulen wechselten. Elf Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache/Lernen und Sehen/Lernen wechselten zur Förderschule Karl-Kind, acht Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung wechselten zur Förderschule Heinrich-Neumann. Die Förderschule Hilda-Heinemann, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, verzeichnete in den beiden Schuljahren keine Rückkehrer".