Es bleibt bei 50 km/h in der Hofschaft Hohenhagen, titelte der Waterbölles am 19. August 2014. Danach gab es zwar noch einige Bemühungen von Bürgern und Kommunalpolitikern, die Verwaltung zur Rückkehr zur früheren Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Hohenhagener Straße und der Straße Hohenhagen zu bewegen gerne auch auf der Fichtenstraße. Doch leider war alles vergeblich. Auch das NRW-Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hatte sich gegen Tempo 30 ausgesprochen. Denn: Der Straßenzug Fichtenstraße/Hohenhagen/Hohenhagener Straße sei zur Entlastung der B 229 (Neuenkamper Straße) mit Landeszuschüssen als Hauptverkehrsstraße ausgebaut worden. Und auf dieser Vorfahrtsstraße solle die innerörtlich übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten, da dem keine Gefahrenlage entgegenstehe.
Nun könnte Bewegung in die Sache kommen; einige Anlieger wittern bereits Morgenluft, nachdem das Bundesverkehrsministerium Änderungen der Straßenverkehrsordnung ins Gespräch gebracht hat. Künftig sollen Kommunen auch auf Hauptverkehrsstraßen Tempo-30-Zonen unkompliziert einführen können. Die rechtlichen Hürden für die Einführung von Tempolimits sollen nach den Plänen der Bundesregierung gesenkt werden. Ein entsprechender Entwurf zur Änderungen der Straßenverkehrsordnung sei bereits in Arbeit, heißt es. Ein Thema für die Kommunalpolitiker?!