Mitteilung der Stadtverwaltung zur Ratssitzung am 7. April:
"Auf Grund einer Klage der ehemaligen Ratsgruppe Pro NRW hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 22.2.2016 festgestellt, dass die folgenden in der Ratssitzung am 25.9.2014 durchgeführten Wahlen ungültig sind. In der Sitzung hatte die Klägerin bei diesen Tagesordnungspunkten geheime Abstimmungen beantragt. Die Verwaltung hatte in Übereinstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf die Rechtsauffassung vertreten, dass bei Ausschuss- und Gremienwahlen gemäß § 50 Abs. 3 und Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) NRW eine geheime Abstimmung nicht zulässig sei. Das Gericht hat diese Rechtsauffassung nicht geteilt und in der Urteilsbegründung festgestellt, dass die Wahlen zu wiederholen sind.
Vorlage | 15/0023 | Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Integrationsrat |
Vorlage | 15/0191 | Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2017 |
Vorlage | 15/0025 | Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen |
Vorlage | 15/0055 | Wahl von Vertretern der Stadt Remscheid in den Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde |
Vorlage | 15/0002 | Bergische Symphoniker - Orchester der Städte Remscheid und Solingen GmbH |
Vorlage | 15/0005 | Stadtsparkasse Remscheid |
Ratsmitglied Hüsgen hat mitgeteilt, dass die Ratsgruppe pro Deutschland erwartet, dass auch Wahlen wiederholt werden, bei denen sie in zwischenzeitlich stattgefundenen Sitzungen geheime Abstimmungen beantragt hatte und dies abgelehnt wurde. Auf Grund des ergangenen Urteils ist diesem Begehren zu folgen. Nach der Auswertung der Niederschriften sind dies die folgenden Wahlen:
Ratssitzung 11.12.2014 | 15/0668 | Weiterentwicklung und Stärkung der Bergischen Kooperation in Form der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH |
Ratssitzung 26.11.2015 | 15/1898 | Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 14.04.2016 |