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Swap-Streit endet mit „geheimem“ Vergleich

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Pressemitteilung der Stadt Remscheid

Wie zahlreiche Städte in der Bundesrepublik hatte auch die Stadt Remscheid ab 2003 im Rahmen eines Zinsmanagements so genannte Zinsswaps (Zinstauschgeschäfte) mit Banken abgeschlossen, unter anderem der damaligen Westdeutschen Landesbank, um die Zinsänderungsrisiken bei Liquiditätskrediten zu reduzieren. Diese Geschäfte führten jedoch teilweise zu erheblichen Verlustrisiken auf Seiten der Stadt Remscheid, so dass einige der Zinsswapgeschäfte zur Vermeidung höherer Verluste vorzeitig aufgelöst wurden. Die zur Zinsoptimierung bei Liquiditätskrediten abgeschlossenen Verträge wurden sukzessive beendet, was zu einer Belastung des städtischen Haushalts in einem Gesamtvolumen von 21,1 Millionen Euro führte.

Aufgrund dieser Entwicklung beauftragte die Stadt Remscheid 2008 die Kanzlei Baum, Reiter & Collegen aus Düsseldorf mit der Prüfung von Ansprüchen gegenüber den betroffenen Banken. Nachdem ein außergerichtlicher Vergleich nicht erzielt werden konnte, wurden zwei Klageverfahren beim Landgericht Düsseldorf seitens der Stadt Remscheid angestrebt. Eines der beiden Verfahren ist zwischenzeitlich beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Nachdem beide Seiten im Dezember 2015 ihre Bereitschaft erklärten, erneut über die Möglichkeit einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung zu verhandeln, wurden diese Verhandlungen bis zum März 2016 geführt. Die Stadt Remscheid wurde bei den Verhandlungen durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke und Stadtkämmerer Sven Wiertz vertreten. Diese Verhandlungen mündeten in einer Vergleichsvereinbarung, deren Annahme die Kanzlei Baum, Reiter & Collegen nach Abwägung von Chancen und Risiken ausdrücklich empfahl.

Zur Vergleichsvereinbarung erklären die Stadt Remscheid, die Portigon AG und die Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) - die beiden letztgenannten als Rechtsnachfolgerinnen der Westdeutschen Landesbank - gemeinsam: „Die Stadt Remscheid, die Portigon und die EAA sind übereingekommen, ihre – zuletzt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Landgericht Düsseldorf geführten – Auseinandersetzungen um Verluste der Stadt Remscheid aus Swapgeschäften mit der früheren WestLB im Vergleichswege beizulegen. Im Rahmen dieses Vergleichs wird sich die EAA an den Verlusten der Stadt Remscheid aus den Swapgeschäften beteiligen. Über den genauen Inhalt des Vergleichs haben die Parteien, wie in derartigen Fällen üblich, Stillschweigen vereinbart.“
In nicht-öffentlicher Sitzung des heutigen Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses erläuterte Rechtsanwalt Olaf Methner die Inhalte der Vergleichsvereinbarung und die von seiner Kanzlei abgegebene Handlungsempfehlung.


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