von Sevinc Brilling, Leiterin des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Remscheid
Das Kommunale Integrationszentrum entscheidet letztendlich über die Verteilung der Fördermittel darauf achtend, dass eine breite Trägerlandschaft von diesen Fördermitteln profitieren kann. Der komplette Betrag darf nicht auf einmal von der Bezirksregierung abgerufen werden, sondern soll in drei Tranchen durch das Kommunale Integrationszentrum als Zuwendungsempfänger beantragt und entsprechend der zu bedienenden Maßnahmen an Dritte weitergeleitet werden. Sinn und Zweck dieser Ratenzahlung ist es, die Steuergelder weder im kommunalen Haushalt noch bei den freien Trägern zu parken. Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass Gelder, die nicht verwendet wurden, zurück zu zahlen sind über die Kommune an die Bezirksregierung Arnsberg als Bewilligungsbehörde. Für 2017 ist die gleiche Summe für Remscheid bereit gestellt. Bis Ender Oktober 2016 müssen/sollen die freien Träger der Wohlfahrtspflege und alle anderen Interessierten Akteure ihre Anträge beim Kommunalen Integrationszentrum stellen. Aus diesem Antrag muss hervorgehen, welche Bausteine in welchem Zeitraum mit welchen Beträgen bedient werden sollen. |
In den Jahren 2014 und 2015 ist die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber überproportional angestiegen, und Nordrhein Westfalen ist das Bundesland, das im Bundesvergleich die größte Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden aufgenommen hat. Nordrhein-Westfalen ist auch das Bundesland, das eine leistungsstarke integrationspolitische Infrastruktur geschaffen hat. Dazu gehören neben den Kommunalen Integrationszentren auch die Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege. Diese große Herausforderung wäre jedoch nicht zu bewältigen gewesen, wenn nicht zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer ohne viel zu überlegen einfach gehandelt hätten. Denn die personellen Ressourcen in der Verwaltung reichten bei weitem nicht aus. In Remscheid haben sich zahlreiche Bürger/innen ehrenamtlich in die Flüchtlingshilfe eingebracht.
Das Land Nordrhein Westfalen unterstützte die die Kommunalen Integrationszentren von April bis Dezember 2015 durch das Förderprogramm Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe und von Oktober bis Dezember 2015 durch das Förderprogramm Zusammenkommen und Verstehen. Die Integration der geflüchteten Menschen in ihren neuen Nachbarschaften, in ihren neuen Quartieren und Stadtteilen soll im Mittelpunkt stehen, um ihnen auch das Ankommen und den Einstieg in die deutsche Sprache zu erleichtern und natürlich auch, um sie mit den kulturellen Regeln des Zusammenlebens vertraut zu machen. Mit dem neuen Förderprogramm KOMM AN NRW, veröffentlicht am 11. April, fördert das Land nun die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe für die Jahre 2016/2017. Hierbei sind insbesondere die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements das vordergründige Ziel des Förderprogramms, das sich in vier Programmteile gliedert:
Teil I dient der Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI) durch Förderung von zusätzlichem Personal und Sachausgaben, um die Kommune bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zu unterstützen. Die Mittel sollen bei der Arbeit vor Ort, die sich insbesondere bei der Arbeit von ehrenamtlich Tätigen ergeben, genutzt werden. Die Mittel sollen für die Vernetzung, die Unterstützung und Qualifizierung des Ehrenamts und zum Ausbau der Kooperation mit anderen Behörden, die im Flüchtlingsbereich tätig sind, eingesetzt werden. Die Stelle ist auf zwei Jahre befristet bis zum 31. Dezember 2017. Die Aufgaben der Stelleninhaber/in ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio des KI:
- Die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Bereich der Integration, insbesondere der Flüchtlingshilfe entlang der Integrationskette unter Einbeziehung des Ehrenamtes
- Implementierung von Angeboten für erwachsene Flüchtlinge
- Zusammenarbeit mit vorhandenen Strukturen bzgl. Ehrenamt
- Implementierung von Arbeitskreisen zu den Aktivitäten in der Flüchtlingshilfe zwecks besserer Vernetzung und Nutzung von Synergieeffekten
- Transparenz schaffen über vorhandene Angebote
- Kommunaler Partner und Multiplikator zur Gewährleistung fachlicher Standards im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen
Teil II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort mit einem Gesamtvolumen von 41.081,03 . Die Höhe der Zuwendung wurde unter Zugrundelegung des Verteilungsschlüssels 2016 zur Aufnahme von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) festgelegt. Dabei wurde jede kreisfreie Stadt und jede kreisangehörige Stadt und Gemeinde berücksichtigt. Dieser Programmteil bietet die Möglichkeit, auf die kommunale Bedarfslage einzugehen, da nur die Akteure vor Ort dies am besten einschätzen können. Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erfolgt die Zuwendung im Rahmen von Pauschalen als feste Beträge.
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