Verkehrsprobleme verlangen nach Abhilfe, titelte der Waterbölles am 13. April. Zur Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 27.April hatte die SPD-Fraktion die Prüfung der verkehrlichen Entlastung und Sanierung der Brücke Intzestraße durch die Verwaltung beantragt. Eine Entlastung der Brücke über die Bahngleise versprach sich die Fraktion durch einen Durchstich von der Intzestraße zur Lenneper Straße. Aufgrund der geringen Brückenbreite sei ein Begegnungsverkehr von Bussen (u. a. ÖPNV) und Lastenwagen auf der Brücke nur schwer möglich. Immer wieder komme es auf beiden Seiten vor der Brücke zu Staus. Sanierungsbedarf bestehe für die Fußgängerbrücke. Bei Regen bildeten sich darauf oft große Pfützen bzw. bei späterem Frost Eis.
Auch die CDU-Fraktion nahm sich des Themas an: Der Autobrücke kommt eine Bedeutung zu, die über den Stadtbezirk hinausgeht, da unter anderem der gesamte Bus- und Schwerlastverkehr Richtung Wermelskirchen und zurück verläuft. Die CDU-Fraktion hält es für dringend geboten, die stark frequentierte Brücke insgesamt auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Sie erfuhr jedoch am 31. Mai m Bauausschuss von der Verwaltung, dass die Brücke Intzestraße regelmäßig auf Standsicherheit geprüft werde; die nächste Prüfung stehe im Sommer 2017 an.
Da fühlen wir uns jetzt doch ein wenig veräppelt, ärgerte sich in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd am vergangenen Mittwoch Elke Rühl, die Sprecherin der CDU in der BV. Damit war eine aktuelle Vorlege der Verwaltung gemeint, wonach die Verwaltung nunmehr beabsichtigt, zur Sanierung der Brücke Mitte 2017 einen Einplanungsantrag bei der Bez. Reg. Düsseldorf einzureichen, damit die grundsätzliche Fördermöglichkeit geklärt und evtl. eine Mittelbereitstellungen avisiert werden kann.
Zwar entspreche die Tragfähigkeit der Brücke Intzestraße (Fahrbahnbreite von 5,20 m, das erlaub normalerweise nur den Begegnungsfall für Pkw) den Anforderungen bei einer Restnutzungsdauer von aktuell ca. fünf bis 15 Jahren, und Standsicherheit bestehe auch für die parallel geführte Fußgängerbrücke. Es bestehe allerdings das Risiko, dass im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden Bauwerksprüfung bzw. der jährlich durchzuführenden Bauwerksbesichtigungen eine kürzere Restnutzungsdauer festgelegt werden muss. Ebenso kann es im Laufe der Zeit evtl. zu einer Gewichtseinschränkung kommen. Das sei Handlungsbedarf gegeben. Über mögliche Sanierungsvarianten werde bereits nachgedacht. Eine kurzfristige oder gar provisorische Brückenverbreiterung, wie von einem Bürger im Juli vorgeschlagen, sei jedenfalls unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse bzw. der erforderlichen Widerlagererstellung nicht möglich.