Landschaftsbeirat thematisierte Grün- und Parkflächen, überschrieb der Waterbölles am 23. Juli eine Pressemitteilung des Landschaftsbeirates. Darin hieß es zum Hardtpark Lennep: Mit knapper Mehrheit folgte der Beirat dem Antrag von Peter Maar (LNU), die Unterschutzstellung gemäß §29 des Bundesnaturschutzgesetzes zu prüfen, lediglich um ein Zeichen der umfassenden Bedeutung des Stadtgrüns heute zu setzen. Ganz anders jetzt eine Beschlussvorlage der Verwaltung zur heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Lennep: Der Landschaftsbeirat hat in seiner Sitzung am 21. Juni (...) mit knapper Mehrheit ... der Verwaltung empfohlen, ...eine Satzung zur Unterschutzstellung des Hardtparks zu erarbeiten und vom Rat der Stadt Remscheid beschließen zu lassen.
Aber egal, ob nun Prüfantrag oder Beschlussempfehlung, im Ergebnis ist die Verwaltung zu der Auffassung gekommen, dass es eines besonderen Schutzes des Hardtparks nicht bedarf. Auch die Bezirksvertretung hielt bisher den Status Quo als Schutz für ausreichend. Zitat aus der Vorlage: Der Hardtpark ist eine reizvolle, intensiv zur Erholung genutzte innerstädtische Grünfläche. Eine besondere faunistisch-floristische Schutzwürdigkeit weist er nicht auf. Ungestörte Ruhezonen für die naturnahe Entwicklung haben sich nicht ausgebildet. Eine naturschutzrechtliche Unterschutzstellung des Hardtparks als geschützter Landschaftsbestandteil gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz ist nicht erforderlich, da auch ohne Schutzverordnung ein Erhalt der städtischen Parkanlage dauerhaft gewährleistet ist. Eine Unterschutzstellung mit einem entsprechenden Standard-Verbotskatalog könnte im Übrigen auch Auswirkungen haben auf die Abwicklung und Genehmigung von Veranstaltungen. Und die wesentlichen Bestandteile des Hardtparks, die alten Laubbäume, seien durch die geltende Baumschutzsatzung geschützt. Der Altbaum-Bestand des Hardtparks besteht insgesamt aus 88 Laub- und Nadelbäumen, die einen Stammumfang von mind. 120 Zentimetern haben. 29 gleich ein Drittel davon, vor allem Nadelbäume, fallen nicht unter die Baumschutzsatzung.