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Was passiert mit der Baumlücke an der Wilhelmstraße?, wollte die CDU-Fraktion im August wissen. Die Antwort steht nun auf der Tagesordnung der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretungen und des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung (8. November). Zitat: Die Technischen Betriebe werden das dortige Steinrondell beseitigen und einen neuen, stattlichen Baum, allerdings etwas seitlich versetzt in der Parkanlage, bis zum Winter anpflanzen. Der Gehweg wird dann künftig in diesem Bereich seine normale Breite aufweisen. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass es für stadtbildprägende Bäume in Remscheid eine besondere Regelung gebe: Für krankheits- oder verkehrssicherungsbedingt zu entfernende städtische Straßenbäume oder stadtbildprägende Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, werden Ersatzpflanzungen vorgenommen. Der Rat der Stadt Remscheid folgte hier am 18. Juni 2015 den Empfehlungen des Landschaftsbeirats. Nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung waren bisher Ersatzbaum-Pflanzungen nur nach baubedingten Baumentfernungen erforderlich.
Die derzeit verfügbaren Ausgleichszahlungen belaufen sich auf 51.000 . Davon werden für die aktuellen Herbst-/Winterpflanzungen 5.000 bis 10.000 verwendet. Die Suche nach geeigneten Baumstandorten, insbesondere mit ausreichendem Raum für starkwüchsige und großkronige Bäume, gestalte sich allerdings zunehmend schwieriger, so die Verwaltung. Im Rahmen von Bauvorhaben und baubedingten Baumentfernungen sei die Pflanzung von Ersatzbäumen vorrangig Aufgabe der Investoren auf eigenen Grundstücken. Nur wenn dies nicht möglich sei, müsse er eine Ausgleichszahlung leisten. Nebenstehend die städtische Baumschutz-Statistik der Jahre 2014 bis 2016 . (Stand: 29.9.2016).
Verzicht des Investors auf Privatklage kann nicht überraschen Einen der wertvollsten Bäume der Stadt illegal gefällt, überschrieb der Waterbölles am 11. Oktober eine Pressemitteilung der Stadt Remscheid. . Die Kritik an der "irrtümlicher" Baumfällung von Landschaftsbeirat und SPD viel deutlich aus (Waterbölles vom 20. Oktober). Nach der alten Buche mit 5,90 Metern Stammumfang, die auf dem Grundstück Heinrich-Hertz-Straße 2 illegal gefällt worden war, musste dort wegen Fäulnis im Stamm auch eine hohe Hängebuche weichen, die gleichneben der Mollschen Villa stand. Hierfür gab es die Genehmigung der Stadt. Der Waterbölles fragte folglich am 24. Oktober: Wohnen im baumlosen Park? Unter Baumfrevel versteht das Internet-Lexikon Wikipedia die unerlaubte absichtliche Beschädigung bzw. Fällung von Bäumen. Baumfrevel kann als Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Ordnungswidrigkeit mit Geld- oder Haftstrafe geahndet werden. Im Speziellen können auch die Baumschutzsatzungen der Länder zum Einsatz kommen. Wegen Sachbeschädigung könnte der Inverstor gegen die Baumfäll-Experten klagen. Die Pro Objekt Projektgesellschaft Planen und Bauen GmbH hatte bislang für ihre 15 neuen Eigentumswohnungen mit der schönen Parklandschaft geworben. Doch eine Klage wird es wohl nicht geben. RGA-Redakteur Thomas Wintgen berichtete am Donnerstag in einem Artikel, der auch in der Bergischen Morgenpost erschien, die Geschäftsführerin Stefanie Neudahm schließe aus heutiger Sicht eine Privatklage aus. Und was unternimmt die Stadt Remscheid? Hört die Beteiligten an. In einem schriftlichen Verfahren. Das dauert. Mit welchem Bußgeld das eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren enden wird, weiß heute noch niemand. Waterbölles-Kurzkommentar: Da erscheint es äußerst fraglich, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung Lennep schon am 16. November in der Sondersitzung, die Bezirksbürgermeister Markus Kötter einberufen hat, zu neuen Erkenntnissen kommen wird. Der angekündigte Verzicht des Investors auf eine Klage kann jedenfalls nicht überraschen... |