Pressemitteilung der der AG Jugendsozialarbeit
Durch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Kommunen jährlich mit einer Milliarde Euro zu entlasten, ist die Weiterführung der zusätzlichen Schulsozialarbeit gesichert. Erforderlich ist nun schnelles Handeln, damit vorhandene Strukturen nicht zerstört werden und dann erst mühsam wieder aufgebaut werden müssen. Dadurch ginge wertvolle Zeit für die originäre Arbeit zugunsten der SchülerInnen verloren! Hintergrund: Die Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung der kommunalen Grundsicherungsträger läuft zum 31. Dezember 2013 aus. Die Kommunen werden aber im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes wird mit einer Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr begonnen (Koalitionsvertrag Seite 88). Diese Mittel müssen über die Länder uneingeschränkt und zusätzlich an die Kommunen zur Sicherung und den potentiellen Ausbau der zusätzlichen Schulsozialarbeit weiter geleitet werden. Schulsozialarbeit übernimmt einen bedeutenden Beitrag dabei Kinder und Jugendliche zu fördern und soziale Benachteiligung abzubauen. Sie unterstützt die SchülerInnen in ihren Bedürfnissen und steht Eltern und LehrerInnen beratend zur Seite. Der Koalitionsvertrag sichert die Weiterführung der zusätzlichen Schulsozialarbeit. Wir appellieren an die Verantwortlichen in Politik und den Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, noch in diesem Monat eine Übergangslösung für die lückenlose Fortführung der Schulsozialarbeit zu erarbeiten und umzusetzen. Es darf nicht geschehen, dass Netzwerke, Fachkräfte sowie geschaffenes Vertrauen wegbrechen und somit wertvolle Zeit für die originäre Arbeit zugunsten der SchülerInnen verloren geht! (HeinzRüdiger Hugo, Burkhard Kexel)