Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Die Bezirksvertretung 4 Lüttringhausen hat am 7. Dezember beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zu dem Bebauungsplan 668 Gebiet: Am Schützenplatz durchzuführen. Der Bebauungsplan Nr. 668 soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung eines Allgemeinen Wohngebietes sein. Darüber hinaus sollten private oder öffentliche Grünflächen die Wohnbebauung gliedern und auflockern. In beschränktem Maß sind Geschosswohnungsbau oder auch öffentliche Nutzungen vorstellbar.
Die entsprechenden Planentwürfe liegen von Mittwoch, 25. Januar, bis einschließlich Dienstag, 21. Februar, im Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster, Ludwigstraße 14, 42853 Remscheid, Erdgeschoss, zur Einsichtnahme aus: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr; Montag, Mittwoch, Donnerstag von 14 bis 16 Uhr; Dienstag von 14 bis 17.30 Uhr (sowie nach Vereinbarung unter Tel. RS163397). Während dieser Frist hat jedermann Gelegenheit zur Einsichtnahme und kann Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail (bauleitplanung@remscheid.de">bauleitplanung@remscheid.de) beim Fachdienst Bauen, Vermessung und Kataster einreichen. Die Planentwürfe können innerhalb dieses Zeitraumes ebenfalls in den Räumen des Bürgerbüros Remscheid-Lüttringhausen, Kreuzbergstr. 15, 42899 Remscheid, eingesehen werden, und zwar montags von 7.30 bis 11.30 Uhr; dienstags von 9 bis 13 Uhr, donnerstags von 15 bis 19 Uhr; freitags von 9 bis 13 Uhr. Die Abgrenzung des betroffenen Plangebietes ist aus dem Lageplan rechts im Bildersichtlich.