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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Für Bauschutt gilt eine „Bagatellregelung“

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Mineralische Abfälle: Die Annahme von Abfällen auf der Deponie Solinger Straße war aufgrund der Bestimmungen der Abfallablagerungsverordnung und der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19.12.2003 am 15.07.2009 einzustellen. Im Zuge der Deponieschließung wurde deshalb der Ausschluss von mineralischen Abfallarten von der Entsorgungspflicht der Stadt Remscheid bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Mit Vorlage der Ausschluss-Genehmigung und Änderung der Abfallsatzung mussten Abfallerzeuger nun die betroffenen mineralischen Abfälle zur Beseitigung auf anderen Deponien entsorgen. Mit einer „Bagatellregelung“ zur Annahme von Bauschutt, Bodenaushub, Asbestzement und Dämmmaterialien auf dem Wertstoffhof und anschließender externen Entsorgung begegnen die TBR dem Aufkommen gängiger mineralischen Abfälle in privaten Haushaltungen und im Kleingewerbe als Alternative zur weggefallenen Deponierung vor Ort (mit Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 9.12.2010).

Straßenkehricht: Nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW ist die Stadt Remscheid dazu verpflichtet, Straßen, die sich innerhalb der geschlossenen Ortslagen befinden, zu reinigen. Der dabei anfallende nicht kontaminierte Teil des Laubs, wird mit speziellen Saugvorrichtungen maschinell aufgenommen und der Kompostierung zugeführt. Dieses Vorgehen gewährleistet ein hochwertiges Recycling von organischen Anteilen des Kehrichts und verbessert gleichzeitig die Voraussetzungen für die stoffliche Verwertung der überwiegend mineralischen Restfraktion. (aus: „Kommunales Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Remscheid 2016“, Technische Betriebe Remscheid (TBR)


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