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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Stadt will dem Grillen enge Grenzen setzen

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Aktuell ist das Grillen in den Remscheider Grün- und Parkanlagen generell erlaubt. Lediglich das Landesimmissionsschutzgesetz setzt dem Grillen derzeit Grenzen, z.B. bei starker Rauchentwicklung oder Sachbeschädigung. Doch das soll sich ändern. In den Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung, dem Haupt- und Finanzausschuss und schließlich auch dem Rat der Stadt steht in den kommenden Wochen ein Beschlussvorschlag der Verwaltung auf der Tagesordnung, wonach durch Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Remscheid vom 17. Dezember 2003 das öffentliche Grillen künftig nur noch in ausgewiesenen Bereichen erlaubt sein soll. Zunächst will die Verwaltung Grillbereiche im Kuckuck und im „Lenneper Bachtal" ausweisen. Mit den TBR wurde vereinbart, dass diese Grillbereiche beschildert und dort separate Abfallbehälter aufgestellt werden sollen.

In § 8 der Verordnung soll als Absatz 5 eingefügt werden, dass beim Grillen keine erheblichen Belästigungen für die Umgebung und für andere Personen entstehen darf durch Rauch, Geruch oder Flugasche und es zu keinen Schäden an dem Untergrund und den umliegenden Sträuchern und Bäumen oder Einrichtungen der Anlage kommt. Als Brennmaterial seien Holzkohle oder Grillbriketts zulässig. Verboten seien Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sowie offenes Feuer. Ständig sei eine Löschhilfe (z.B. Sand oder Wasserflasche) bereitzuhalten. Beim Verlassen des Grillplatzes sei das Grillfeuer vollständig abzulöschen. Die vollständig abgelöschte Grillasche und die Grillabfälle seien mitzunehmen oder in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen. Insbesondere bei trockenen Wetterlagen behält sich die Stadt Remscheid vor, das Grillen für bestimmte Zeiträume oder Teilbereiche zu untersagen.

Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatten sich Nutzer der Remscheider Grünanlagen mehrfach über Grill-Runden beschwert. Der Kommunale Ordnungsdienst hatte die Anlagen daraufhin abends und am Wochenende häufiger als früher kontrolliert und die dabei festgestellten Ordnungswidrigkeiten und Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht. Doch damit scheint sich das Problem auf Dauer nicht lösen zu lassen. Deshalb möchte die Stadtverwaltung von der Politik das Grillen im öffentlichen Raum generell verbieten zu lassen. Lediglich in den ausgewiesenen Teilbereichen soll es künftig weiter erlaubt sein. Generell verboten sind demnach künftig Einweggrills. Auch muss beim Grillen eine volljährige Person anwesend sein. Die Grillasche muss gelöscht und entsorgt werden. Wer dagegen verstößt, hat ein Bußgeld zu erwarten.

Auch für Hundebesitzer wird sich etwas ändern. Im Stadtpark, Honsbergpark, Edelhoffpark, Sieper Park, Hardtpark und auf dem Professor-Herrmann-Platz sowie in der Grünanlage „Kuckuck“, in der Grünanlage auf dem Quimperplatz und der Grünanlage an der Kreuzbergstraße müssen Hunde an einer reißfesten, höchstens 1,50 m langen Leine geführt werden. Lediglich in ausgewiesenen Freilaufflächen können Hunde künftig weiter ohne Leine laufen. Und auch dort muss die Beaufsichtigung des Hundes / der Hunde sichergestellt sein. Mit der TBR wird aktuell über eine weitere Freilauffläche im Kuckuck verhandelt.


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