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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Stelle des Ehrenamtskoordinators noch unbesetzt

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Am 15. März hatte die Fraktion der Grünen die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung von acht Fragen gebeten. Die Antworten liegen inzwischen unter der Überschrift „Möglichkeiten zur verbesserten Unterstützung des Ehrenamtes für Geflüchtete und Migrant*innen“ vor und stehen am 1. Juni auf der Tagesordnung des Integrationsrates. Wer die Mitteilungsvorlage allerdings aufmerksam liest, kommt zu der Erkenntnis, dass die Möglichkeiten begrenzt sind. Der Waterbölles dokumentiert Fragen und Antworten.

1. Ist die Erarbeitung eines Integrationsplans, unter Einbeziehung des Ehrenamtes, vorgesehen? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Der vom Kommunalen Integrationszentrum (KI) erstellte Integrationsplan liegt den relevanten Gremien zur Kenntnis vor.

2. Was ist aus dem im Dialog Flucht vorgestellten Konzept geworden und wie sieht die Zusammenarbeit der freien Träger mit dem KI aus?
Die Zusammenarbeit der freien Träger und anderer Initiativen bezüglich der Hilfe für Geflüchtete gestaltet sich sehr gut. Das Landesförderprogramm KOMM-AN NRW war dazu der Einstieg. Es finden regelmäßige Trägertreffen statt, bei denen Anregungen, Absprachen, allgemeiner Austausch und Probleme miteinander erörtert und gelöst werden. Das KI ist in allen Angelegenheiten Ansprechpartner für die Träger.

3. Ist daran gedacht, den „Dialog Flucht“ wider einzuberufen, um so alle mit dem Thema befassten Träger und Institutionen an einen Tisch zu holen, ggf. auch für einen Erfahrungsaustausch und zur Evaluation der bisher geleisteten Arbeit?
Im Rahmen des KOMM-AN NRW Landesförderprogramms finden regelmäßige Trägertreffen statt, die mit dem thematischen Schwerpunkt Flucht arbeiten. Jedoch ist zu bedenken, dass das Förderprogramm nur bis zum 31.12.2017 befristet ist.

4. Wie wird sichergestellt, dass die Geflüchteten die an sie gerichteten Vordrucke und Informationen auch verstehen? Werden u.a. Sprach- und Kulturmittler*innen eingesetzt? Gibt es Übersetzungshilfen zu den Vordrucken? Werden die Menschen entsprechend beraten? Wenn ja, von wem?
Die ehrenamtlich Tätigen in der Flüchtlingshilfe sind i.d.R. auch behilflich bei behördlichen Schreiben. Darüber hinaus bieten die freien Träger auch Hilfestellung in Form von sogenannten „Formularhilfen“ an. Der Einsatz von Sprach- und Kulturmittler*innen wird von den Fachdiensten selbständig entschieden und ist mit Kosten verbunden.

5. Ist es vorgesehen, Integrationslotsen einzusetzen? Sollen diese vom Kommunalen Integrationszentrum geschult werden?
Das Land NRW beabsichtigt die Förderrichtlinien für die KI-Förderung zu ändern: Die kreisfreien Städte sollen zu den zusätzlichen 1,5 zusätzliche Lehrerstellen noch Zuwendung für zwei weitere Personalstellen erhalten, die thematisch im Bereich der Vernetzung/Erstellung Dolmetscherpool/Integrationslotsen/Arbeitsmarktzugang arbeiten sollen. Die zusätzlichen Personalstellen werden mit 50.000.- € pro Stelle gefördert. Darüber hinaus erhalten alle Kreise und kreisfreien Städte zukünftig Sachkosten für niedrigschwellige Dolmetscherdienste oder/und Integrationslotsenangebote von 50.000.- €. Eine abschließende Mitteilung über die geplanten Änderungen steht noch aus.

6. Wie ist der Stand bei vorhandenen Patenschaftskonzepten? Gibt es eine Zusammenarbeit des KI beispielsweise mit der Ökumenischen Initiative Lüttringhausen, die sich um Koordination der Patenschaften bemüht und unlängst dazu eingeladen hatte?
Beim ersten Treffen der Ökumenischen Initiative Lüttringhausen war das KI vertreten und hat sich als Ansprechpartner vorgestellt. Die geplanten Patenschaften werden mit der Ökumenischen Initiative abgesprochen und müssen noch strukturiert werden. dies gehörte zum Teil mit zum Aufgabenbereich der Ehrenamtskoordinatoren-Stelle, die leider immer noch unbesetzt ist.

7. Was kann man von Schulungskonzepten der Nachbarkommunen übernehmen oder welche Kooperationen können mit den Nachbarstädten eingegangen werden? Gibt es „Best Practice“ Projekte, die Vorbildcharakter haben können?
Für die Beratung, die Begleitung und den Informationsaustausch der Kommunalen Integrationszentren unterhält das Land die Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI). Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem auch die Moderation des internen Austauschs der KI und Wissenstransfer und die Durchführung interner und überregionaler Qualifizierungsangebote. Insbesondere im Bergischen Städtedreieck finden auf verschiedenen Ebenen und Handlungsfeldern Kooperationen statt.

8. Gibt es ein konzentriertes Fördermanagement in Bezug auf Integrationsmaßnahmen?
Es gibt kein konzentriertes Fördermanagement bezüglich Integrationsmaßnahmen. Das Kommunale Integrationszentrum ist bemüht, Förderprogramme, die nur über das KI an die Kommunen und kreisfreien Städte verteilt werden, zu beantragen und somit die Integration vor Ort zu unterstützen.


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