|
Derzeit erhalten 1.430 Schülerinnen und Schüler in Remscheid von 16 Lehrerinnen und Lehrern an 20 Schulstandorten Unterricht in ihrer Herkunftssprache. Er soll auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift erhalten, erweitern und wichtige interkulturelle Kompetenzen vermitteln. Pro Woche umfasst dieses Angebot insgesamt 242 Lehrerstunden. Für die Schüler/innen bedeutet das in der Regel pro Woche fünf zusätzliche Unterrichtsstunden. Zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts sind nach Maßgabe des Lehrplans schriftliche Übungen zulässig.
Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) wird in Remscheid durch das Schulamt in der Primarstufe angeboten und organisiert, gegenwärtig in zehn Sprachen, und zwar dort, wo die Anzahl der Kinder einer gemeinsamen Herkunftssprache die Bildung einer dauerhaften Lerngruppe von mindestens 15 Schülerinnen und Schülern ermöglicht (Sek I 18 Schüler/innen).
Die Schule informiert die Eltern der Schüler/innen mit Zuwanderungsgeschichte bei der Aufnahme in die Primarstufe über das Angebot des HSU. Die Anmeldung findet im Sekretariat der Schule statt, die das Kind regulär besucht. Die Anmeldung muss innerhalb derselben Schulstufe nicht jährlich wiederholt werden. Sie verpflichtet während des laufenden Schuljahres grundsätzlich zur regelmäßigen Teilnahme. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Leistungsbewertung wird im Zeugnis vermerkt. ##Schüler/innen , die regelmäßig am HSU teilgenommen haben, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab. Die Teilnahme an der Sprachprüfung ist für alle Schüler/innen verbindlich. Eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung kann eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen. In einem Flyer des Schulamtes an die Eltern heißt es: "Durch den Unterricht in der Herkunftssprache wird Ihr Kind
- die eigene Identität verstärken
- die Sprache in Wort und Schrift beherrschen
- in seiner Mehrsprachigkeit gefördert
- seine interkulturelle Handlungsfähigkeit fördern
- Sensibilität für Sprachen im Allgemeinen entwickeln
- andere Sprachen verstehen lernen
- Bewerbungsvorteile schaffen und nutzen.
Voraussetzungen für den Herkunftssprachlichen Unterricht:
- Das Kind muss die alltägliche Herkunftssprache verstehen. Im Unterricht wird der Wortschatz auf den bereits vorhandenen systematisch aufgebaut. D.h. es gibt keine Vokabellisten, Übersetzungen etc., was für einen klassischen Fremdsprachenunterricht üblich ist.
- Das Kind muss sprechen können. Es können auch kurze Sätze sein, aber wichtig ist, dass die Schüler/innen im Unterricht mitkommen, sich nicht fremd fühlen und sich nicht überfordert fühlen (da die meisten Kinder zum Teil ausgezeichnet Ihre Herkunftssprache sprechen können).
- Das Kind muss am Unterricht teilnehmen wollen. Der Zwang bringt keine Ergebnisse und überfordert Ihr Kind. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Vorteile von Mehrsprachigkeit.
- Das Kind sollte motorisch gewandt sein. Da am Anfang viele Schreibübungen stehen, sollte es schon vor dem Anfang des Herkunftssprachlichen Unterrichts mit dem Stift vertraut sein und Buchstaben abschreiben können, nachmachen etc. (Das Kind muss nicht schreiben können, wenn es in eine Anfängergruppe kommen soll.)