Zur Ratssitzung am kommenden Donnerstag hat die Stadtverwaltung mitgeteilt:
Nach wie vor gestaltet sich insbesondere die zukünftige Nutzung des "öffentlichen Innenhofs der Moschee als schwierig, vor allem unter der mit der geforderten öffentlichen Zugänglichkeit durch Dritte einhergehenden Fragestellung nach Art und Maß der Ausübung eines Hausrechts durch die Eigentümer gegenüber der Öffentlichkeit. Da hier selbst die Meinungen und Forderungen des Vorstandes des Moscheevereins nicht gleichlautend und tlw. konträr zueinander sind, konnte eine entsprechende Vereinbarung zwischen Stadt und D.I.T.I.B. aufgrund mangelnder verlässlicher Grundlage bisher nicht im Entwurf erstellt / vereinbart werden.
Aufgrund eines zwischen der Verwaltung und Teilen des Vorstandes des Moscheevereins geführten weiteren Gespräches wurden die offenen Fragestellungen noch einmal erörtert und seitens der Verwaltung aufgenommen, um diese mit dem Fördergeber abzustimmen. Das Gespräch mit dem Fördergeber fand am 20. September bei der Bezirksregierung Düsseldorf statt. Als Ergebnis, hier verkürzt und auf die Kernpunkte reduziert wiedergegeben, lässt sich auf die noch offenen Fragen des Moscheevereins in Abstimmung mit dem Fördergeber Folgendes festhalten:
- Der Fördergeber sieht im Hinblick auf den vorliegenden Zuwendungsbescheid die zu fördernden Flächen (also auch den Innenhof der Moschee) in ihrer Funktion als Gemeinbedarfsfläche an. In Hinblick auf mögliche Restriktionen für diese Flächen (z. B Ausübung Hausrecht, Platzverbote, Einschränkungen, Videoüberwachung, etc.) ist somit nur das förderunschädlich, was auch im öffentlichen Raum auf einer Gemeinbedarfsfläche an Verboten und Einschränkungen zulässig wäre.
- Eine Herausnahme der Innenhoffläche aus der Förderung und Konzentration nur auf die Teilfläche des öffentlichen Vorplatzes wird als förderunschädlich angesehen und bei entsprechender Beantragung durch die Bezirksregierung mitgetragen.
Auf Grundlage insbesondere dieser beiden Punkte wird ein weiteres Gespräch mit dem Vorstand des Moscheevereins zu führen sein. Nach aktueller Mitteilung durch den Vorstand läuft zurzeit eine Mitgliederabstimmung darüber, ob die Fördermittel für den Innenhof angenommen werden. Erst danach wird eine abschließende Entscheidung durch den D.I.T.I.B.-Vorstand erfolgen können, die dann der Stadt Remscheid mitgeteilt wird. Sollte man sich auf die Vorgehensweise "Herausnahme der Innenhoffläche" verständigen können, kann auf dieser Grundlage eine entsprechende Vereinbarung erstellt werden.