Gunther Brockmann (Foto), Vorsitzender der Lenneper Karnevalsgesellschaft, wollte es in der gestrigen Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Lennep genau wissen. Weil die politischen Entscheidungsprozesse sich innerhalb der dafür gewählten Gremien abspielen sollten, statt dort über die lokalen Medien lediglich einen leisen Nachhall zu finden. Konkret: Im April vergangenen Jahres hatte Brockmann über die BV Lennep angefragt, ob sich die Sporthalle Hackenberg nicht für Vereinsfeste eigne oder dafür hergerichtet werden könne, speziell für die Karnevalsfeiern der Lenneper Karnevalsgesellschaft. Zur Sitzung der BV am 4. Mai teilte die Verwaltung stattdessen mit: Der Lenneper Karnevalsgesellschaft wird zur Durchführung der karnevalistischen Zeltveranstaltungen (in der Größenordnung aus dem Jahr 2016, verbunden mit kleineren Zeltumbauten) die Robert-Schumacher-Straße an maximal zehn Tagen / Jahr (inklusive Auf- und Abbau) zur Verfügung gestellt.
Dass die Sporthalle nicht zur Verfügung gestellt werde, war Brockmann im Juni offiziell mitgeteilt worden. Doch damit hatte er sich nicht abgefunden und bei den Kommunalpolitikern interveniert. Daraufhin hatte sich die BV am 14. Juni mit einer generellen Ablehnung einer Nutzung der Sporthalle Hackenberg für Großveranstaltungen der Lenneper Karnevalsgesellschaft (LKG) nicht einverstanden erklärt und die Verwaltung aufgefordert, die Gespräche mit der LKG fortzuführen und möglichst noch im laufenden Jahr eine Lösung für die in Rede stehenden Veranstaltungen in der Sporthalle Hackenberg ab 2019 herbeizuführen unter der Annahme, dass dann die Dreifach-Sporthalle am Röntgen-Gymnasium in Betrieb genommen und für sportliche Zwecke verfügbar ist. Für 2018 sollten die Gesprächspartner nach einer Zwischenlösung suchen und über das Ergebnis zeitnah berichten.
Das aber, so Brockmann gestern, scheine bei der Verwaltung nicht angekommen zu sein, da diese weiterhin an der Ablehnung festhalte. Daher wollte er nun gerne von den BV-Mitgliedern wissen, wie sie mit dieser Situation umgehen wollen und wie sie sich die weitere Vorgehensweise vorstellen.
Die Antwort übernahm Bezirksbürgermeister Markus Kötter. Er kenne die abschließende Ablehnung durch den Verwaltungsvorstand auch nur durch die Presse (21. September). Erst zur nächsten Sitzung der BV werde es wohl eine entsprechende schriftliche Mitteilung der Verwaltung geben. Können manche Verwaltungsmühlen wirklich so langsam mahlen?? REB-Chef Michael Zirngiebl, der in der gestrigen Sitzung Sportdezernent Thomas Neuhaus (der Sportausschuss tagte zeitgleich) vertrat, musste einräumen, dass dem so sei. Damit war die noch ausstehende Vorlage gemeint. Im Übrigen verwies er auf die durch Schulsport und Sportvereine stark frequentierte Halle und auf fehlende Fluchtwege, Brandschutz- und Rettungsmaßnahmen, durch die die Halle für Freizeitveranstaltungen erst ertüchtigt werden müsse. Die Kosten dafür seien mit 25.000 bis 40.000 Euro veranschlagt worden. Auch sei der Hinweis auf neue Hallenkapazitäten durch die Dreifach-Turnhalle des Röntgen-Gymnasiums nicht zutreffend, da diese lediglich drei bisherige alte Hallen ersetze (Glocke, Rögy, Am Stadion). Und auch die Tatsache, dass sich in der Sporthalle Hackenberg die Toiletten eine Etage höher befänden, spräche gegen Vereinsfeste in der Halle.
Ob die BV-Mitglieder diese Ansicht teilen, muss sich erst herausstellen. Vielleicht in der Februar-Sitzung. Sofern die Verwaltung ihrer Entscheidung bis dahin schriftlich begründet hat. Gestern jedenfalls äußerte sich in der Sache nur Roland Kirchner (W.i.R.): Keine Bedenken! Denn abends fände in der Halle gar kein Schulsport statt. Und angesichts des erfahrungsgemäß schlechten Wetters in der Karnevalszeit könnten die Sportvereine sicherlich einmal im Jahr zu Gunsten der Karnevalisten auf die Halle verzichten.
Bleibt noch zu erwähnen, dass die Verwaltung der Karnevalsgesellschaft gestern - nach längeren Hickhack um eine über der Straße verlaufende Stromleitung - die Genehmigung für ein Festzelt auf der Robert-Schumacher-Straße erteilt hat, damit dort im Februar Karneval gefeiert werden kann.