Die Bebauungspläne einer Kommune sind in der Regel dazu da, Neues zu schaffen. Der Bebauungsplan Nr. 672, den die Mitglieder der Bezirksvertretung (BV) Lennep am Mittwochabend einstimmig in das Aufstellungsverfahren schickten, gehört dazu nicht. Er soll östlich des Bahnhof Lennep, westlich der Straße Am Bahnhof und im Quartier zwischen den Straßen Robert-Schumacher-Straße, Alte Kölner Straße, Kölner Straße und Am Johannisberg 1 Neues ausdrücklich verhindern. Denn im Rathaus liegt seit Anfang Dezember eine planungsrechtliche Voranfrage vor, die eine Nutzungsänderung der Läden im Gebäude Alte Kölner Straße 5 zum Ziel hat. Dort war bisher eine ALDI-Filiale untergebracht; die zieht gerade ins frühere Hertie-Kaufhaus um. Und auch die Tage des Fitness-Centers im ersten Obergeschoss scheinen gezählt zu sein, wenn man der Anfrage des unbekannten Investors glaubt. Darin ist eher unkonkret von einem neuen Verbrauchermarkt im Erdgeschoss in Laden für Bekleidungen oder für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie Food-Ware und einem Bekleidungsgeschäft im bisherigen Fitness-Studio (ca. 2500 m²) die Rede. Die BV beauftragte am Mittwoch die Verwaltung, diese Voranfrage für einen Zeitraum von zwölf Monaten auszusetzen. Die rechtliche Möglichkeit dazu bietet der neue Bebauungsplan. Denn der hat eigentlich nur ein Ziel: die planungsrechtliche Anpassung an den übergeordneten Flächennutzungsplan und das Einzelhandelskonzept, verbunden mit der Angleichung an die vorhandenen Nutzungen und die Aufhebung der Kerngebietsfestsetzungen. Das liest sich komplizierter als es ist:
Im Zuge der DOC-Planung war für Lennep ein zentraler Versorgungsbereich für den Einzelhandel beschlossen worden. Außerhalb dieses Kernbereichs soll es keine übermäßige Ausweitung des Einzelhandelsangebots geben. Damit ist großflächiger Einzelhandel eigentlich ausgeschlossen. Doch im Rahmen des erweiterten Bestandschutzes für großflächigen Einzelhandel sind geringe Ausweitungen der Betriebsstätten um rund zehn Prozent der Verkaufsfläche über einen Zeitraum von fünf Jahren noch möglich. Eine neue Verkaufsfläche von ca. 2500 m² würde diesen Rahmen allerdings sprengen.
Deshalb soll der neue Bebauungsplans Nr. 672 diesen Rahmen planungsrechtlich absichern. Den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan muss der Rat der Stadt binnen drei Monaten nach Eingang einer ungeliebten Bauvoranfrage beschließen, sonst ist diese nach geltendem Recht zu behandeln, d.h. in der Regel so, dass sie genehmigt wird. In diesem Fall verzichtete die BV Lennep darauf, das Thema erst in der regulären Februar-Sitzung zu behandeln, um die Drei-Monats-Frist nicht zu gefährden, zumal der Aufstellungsbeschluss formal auch noch im Amtsblatt der Stadt Remscheid veröffentlicht werden muss, damit die Voranfrage des Investors vertagt werden kann.
Ein taktisches Spiel, das mittlerweile sowohl potenzielle Bauherren als auch die Bauverwaltung beherrschen. Nicht ausgeschlossen, dass die Voranfrage ganz gezielt Anfang Dezember gestellt wurde, weil da die Weihnachtspause der Verwaltung schon absehbar war. Die beiden (nicht bis Februar vertagten) Beschlüsse von Mittwoch räumen der Verwaltung nun mehr Bearbeitungszeit ein.
Übrigens: Sollte der Inverstor seine Pläne im Laufe des Jahres konkretisieren, kann sich die BV Lennep damit jederzeit befassen und der Rat der Stadt das Planverfahren auch wieder einstellen ür den Fall, dass das vorgestellte Warenangebot überzeugend wirken sollte.