Für die bevorstehende Gesellschafterversammlung der Bergische Symphoniker Orchester der Städte Remscheid und Solingen GmbH hat die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, die beiden Vertreter der Stadt in der Gesellschaftsversammlung anzuweisen, dem Jahresabschluss der Orchester GmbH für das Geschäftsjahr 2016/2017 zuzustimmen. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016/2017 mit einer Bilanzsumme von 385.589,05 und einem Jahresfehlbetrag vor Ergebnisverwendung in Höhe von 3.494.660,28 und einem Bilanzverlust nach Ergebnisverwendung in Höhe von 26.000 fest. Das entspricht dem gezeichneten Kapital der GmbH. Das Eigenkapital ist damit zum Bilanzstichtag komplett aufgezehrt, so die Verwaltung in ihren Erläuterungen.
Die Folge hieraus ist, dass bei weiteren Verlusten der Insolvenz-Tatbestand der Überschuldung eintreten würde. Ohne positive Fortführungsprognose müsste die Gesellschaft bei einer Überschuldung Insolvenz anmelden. Dies konnte jedoch verhindert werden, da für das Haushaltsjahr 2017 von Seiten der Gesellschafter ein Sonderzuschuss von jeweils max. 119.500 beschlossen war. Der Empfehlung des Aufsichtsrates in seiner außerordentlichen Sitzung am 22.11.2017, den kompletten Zuschuss zur Stärkung der Eigenkapitalbasis auszuzahlen, sind die Gesellschafter gefolgt, so dass der komplette Sonderzuschuss ausgezahlt wurde. Damit ist, gemäß der aktuellen Planung, zum Bilanzstichtag 31.08.2018 mit einem positiven Eigenkapital zu rechnen und es kommt nicht zur Überschuldung. Die Gesellschaft plant mit einem negativen Jahresergebnis von 3.861,940 . Dieses Ergebnis lässt sich durch die Betriebskostenzuschüsse von 3.300.000 aus der allgemeinen Rücklage und durch die vorgesehenen Sonderzuschüsse ausgleichen. Nach derzeitiger Planung würde ein Eigenkapital von rund 216.000 verbleiben. Auf Basis der getroffenen Annahmen im Wirtschaftsplan ist die Finanzierung des Fehlbetrages für das Geschäftsjahr 2018/2019 gesichert.
Die Gesellschafterversammlung beschließt ferner die Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2018/2019. Sollten die Finanzmittel nicht rechtzeitig fließen, wird die Geschäftsführung im Rahmen der geschlossenen Cash-Management-Vereinbarung zur Inanspruchnahme von Mitteln zur Sicherstellung der laufenden Liquidität ermächtigt, heißt es in der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss weiter.
Waterbölles: In einer Pressemitteilung hatte sich der Aufsichtsrat der Bergische Symphoniker am 3. Mai zufrieden mit Jahresabschluss 2016/2017 geäußert. Das erinnert im Nachhinan an das Bild vom halbvollen und halbleeren Glas.