Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt in § 5 Absatz 1 die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Mit der Änderung des AG-KJHG vom 17. Juni 2014 kam unter Ziffer 9. eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat als beratende Mitglied im Jugendhilfeausschuss hinzu sowie dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Diese Gesetzesänderungen finden (erst) jetzt durch eine Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt für die Stadt Remscheid Berücksichtigung. Diese stand heute auf der Tagesordnung der Jugendhilfeausschusssitzung und wurde einstimmig beschlossen. Als beratendes neues Mitglied des Ausschusses hatte die Vorsitzende Gabriele Leitzbach schon zur Beginn der Sitzung Jeanette Schmidt(34) verpflichtet, Mutter von zwei Kindern im Vorschulaltes. Sie ist die Remscheider Jugendamtselternbeiratsvorsitzende, ein Wort mit 34 Buchstaben, das deshalb in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses künftig wohl keine große Rolle spielen dürfte. Ansonsten wurde das neue Mitglied jedoch allgemein als Bereicherung des Ausschusses begrüßt.
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