In Schulen sind zu viele Stellen unbesetzt, stellte die Remscheider SPD am 14. November 2018 in einer Pressemitteilung fest. Und zitierte die Landesregierung: Es sei nicht möglich, alle zur Verfügung stehenden Stellen zeitnah mit ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen. Noch immer gibt es in Remscheid 63 unbesetzte Stellen, kritisierte damals der Fraktionsvorsitzende der SPD, Sven Wolf. Und Erden Ankay-Nachtwein, die schulpolitische Sprecherin der SPD, bat damals um Antwort im Schulausschuss auf sieben Fragen. Die lieferte in der Sitzung am 9. Januar Schulrätin Brigitte Dörpinghaus - wie immer mündlich und in recht zügiger Vortragsweise. Ihr Redemanuskript wandert anschließend zur Protokollantin der Sitzung und findet sich deshalb seit gestern zum Nachlesen im Ratsinformationssystem der Stadt im fertigen Sitzungsprotokoll wieder. Zitat:
Frage: Wie wird das Ungleichgewicht hinsichtlich Stellenbesetzung an den Grundschulen aufgefangen?
Antwort: Frau Dörpinghaus verweist auf die Ausführungen in der Sitzung vom 5.9.2018, die der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Schule vom 05.09.2018 unter TOP 6.2 zu entnehmen sind. Durch die daraus resultierenden Abordnungen an andere Schulen gibt es kein Ungleichgewicht in der Berechnung. Das Vorgehen erfolgt in enger Absprache mit den Schulleitungen und dem Personalrat und sorgt bei der Mangelverwaltung für Transparenz und Akzeptanz.
Frage: In welcher Art und Weise werden die z.B. Alters- und Schwerbehindertenermäßigungen, sowie Schulleiterermäßigungen und sonstige Entlastungen bei den Berechnungen berücksichtigt?
Antwort: In den Listen zur Lehrerversorgung der einzelnen Schule wird die physische Präsenz abgebildet, d.h. alle Stunden werden abgezogen, die der Schule bei einzelnen Lehrkräften nicht zur Verfügung stehen. Das betrifft auch alle in der Anfrage aufgeführten Entlastungen.
Frage: Wie werden die vakanten Schulleiterstellen aufgefangen und wann ist damit zu rechnen, dass die Stellen besetzt werden?
Antwort: Bei vakanten Schulleiterstellen im Grundschulbereich übernehmen vorhandene Konrektoren/Konrektorinnen per Schulgesetz automatisch die Vertretung der Schulleitung. Wenn es keine/n Konrektor/Konrektorin gibt, werden Lehrkräfte beauftragt, die Schulleitungsaufgaben wahrzunehmen. Dies geschieht in enger Absprache mit und unter Begleitung durch das Schulamt. Die Schulleitung einer anderen Schule wird fest zur Beratung der beauftragten Person beauftragt. Zwei Schulleitungspositionen an Grundschulen werden in Kürze besetzt. Zur möglichen Besetzung weiterer Schulleiterstellen können prognostisch keine Aussagen getroffen werden.
Frage: Wie erklärt sich eine Überbesetzung an Schulen - am Beispiel Albert-Einstein-Gesamtschule? Wo und wie werden diese Lehrer und Lehrerinnen eingesetzt?
Antwort: Zu den Lehrerausstattungen der weiterführenden Schulen steht Frau Dörpinghaus zuständigkeitshalber keine Informationsweitergabe zu.
Frage: Wie ist die aktuelle Personalausstattung an Sonderpädagogen und -pädagoginnen in den Förderschulen auch hinsichtlich Inklusion in den GL-Schulen?
Antwort: Auch die Personalausstattung an den Förderschulen und damit verbunden im Gemeinsamen Lernen (GL) ist unzureichend. Es können sowohl an den Förderschulen als auch an den GL-Schulen im Grund- und weiterführenden Bereich nicht genügend ausgeschriebene Stellen für Sonderpädagogen/Sonderpädagoginnen besetzt werden. Da die ausgeschriebenen Lehrerstellen, auch zunehmend an den Förderschulen nicht besetzt werden können, sind die Möglichkeiten der Förderschulen, ins gemeinsame Lernen abzuordnen, begrenzt.
Frage: In welchen Schulen gibt es Klassen für Flüchtlingskinder und neuzugewanderter Kin-der, die Erstförderungsbedarf benötigen.
Antwort:
Grundschulen:
An den Grundschulen gibt es keine Klassen für Zuzugskinder ohne Deutschkenntnisse. Wie bereits mehrfach ausgeführt, besuchen die Kinder eine möglichst wohnortnahe Grund-schule. Die Schule erhält im Mindeststundenbedarf Wochenstunden für die Erstförderung der Kinder "Deutsch als Zielsprache" und für die Förderung in Kleingruppen. Ansonsten nehmen die Kinder am Unterricht ihrer altersgemäß durch die Schulleitung zugewiesenen Klasse teil.
Weiterführende Schulen Sek I/II:
In Absprache mit den oberen Schulaufsichten nehmen die drei Schulen der Bildungslandschaft Lennep, das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, die Alexander-von-Humboldt-Realschule, beide Gesamtschulen und die Nelson-Mandela-Schule Kinder ohne Deutsch-kenntnisse zur Erstförderung auf. Auch hier erhalten die SchülerInnen Erstförderung in Gruppen und nehmen darüber hinaus am Unterricht der altersgemäß zugewiesenen Klasse teil.
Weiterführende Schulen Sek II:
Alle drei Berufskollegs und das Weiterbildungskolleg nehmen Jugendliche mit Erstförderbedarf auf. Den SchülerInnen werden lt. Verfügung und Beauftragung der Bezirksregierung in allen Fällen Schulplätze durch das Schulamt in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrations-zentrum und nach vorheriger Standortabsprache mit den oberen Schulaufsichten angeboten. Diese Regelung gilt für den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin solange, wie Erstförderbedarf besteht, also max. zwei Jahre.
Frage: Wie können die Daten von SchIPS (das zentrale IT-System für die Schulaufsicht in NRW) für Remscheider Schulen besser und verlässlicher gepflegt werden?
Antwort: Die in SchlPS vorhandenen Daten sind Grundlage für die Stellenzuweisungen an die Schulämter. Sie sind für das Schulamt als Grundlage für die konkrete Lehrerausstattung der einzelnen Schule jedoch nicht mehr aussagekräftig genug. Eine Veränderung in SchlPS ist da-her kein Thema. Die gerechte Verteilung der vorhandenen Lehrerstunden auf die Schulen erfolgt wie unter 1 beschrieben. Frau Dörpinghaus erklärt auf Nachfrage von Frau Ankay-Nachtwein, dass es keine Handlungsmöglichkeiten gibt, weiteres Personal zu generieren. In den meisten Fällen wurden Schulleiterstellen durch eigene Kollegen besetzt.