Im Zusammenhang mit der Verhandlung zwischen RSV e.V. und Stadt Remscheid über den Verkauf / Kauf des Sportplatzes Neuenkamp schrieb der Waterbölles am Freitag, im Rathaus kenne man Investoren aus Remscheid mit langem Atem und keiner Angst vor juristischen Auseinandersetzungen, die auch mehrere Jahre eines Bebauungsplanverfahrens mit ungewissem Ausgang nicht abschrecken, wenn sie sich ein lukratives Geschäft versprechen. Zu diesem Zeitpunkt lagen dem Waterbölles die beiden aktuellen Mitteilungsvorlagen der Verwaltung noch gar nicht vor, die von einer ganzen Reihe von Klagen vor den Verwaltungsgerichten berichten, mit denen Investoren (oder ist es nur ein einziger?) seit nunmehr fünf Jahren ihre/seine Interessen durchzusetzen versuchen. Allerdings bisher mit recht mäßigem Erfolg, wie sich aus den Vorlagen für die Bezirksvertretung Süd (BV) am 27. März und Alt-Remscheid am 2. April ergibt, die den Waterbölles am Samstag per Post erreichten.
Die Informationen für die BV Süd betreffen das Grundstück Burger Straße 85 mit dem (alten und neuen) ALDI-Markt. Zitat:
Seit Dezember 2014 bis heute waren bzw. sind insgesamt drei verwaltungsgerichtliche Verfahren das Grundstück Burger Straße 85 betreffend anhängig. Am 4.12.2014 wurde gegen die Ablehnung der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Frischemarktes mit Backshop und 192 Stellplätzen geklagt. Dieses Verfahren hat die Stadt Remscheid gewonnen.
Des Weiteren wurde am 9.4.2015 Klage gegen die Ablehnung der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Verkaufsfläche von 799 m² erhoben. Auch dieses Verfahren hat die Stadt Remscheid vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gewonnen. Das Verwaltungsgericht wurde vom Oberverwaltungsgericht nicht bestätigt und die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung hat die Stadt Remscheid Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, so dass dieses Verfahren aktuell dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorliegt.
Die dritte Klage wurde am 11.3.2016 gegen die Ablehnung der Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung der Verkaufsfläche des auf dem Grundstück Burger Str. 85 a vorhandenen Lebensmittel-Discounter auf 1.226 m² erhoben. Auch dieses Verfahren hat die Stadt Remscheid gewonnen.
Somit hat die Stadt Remscheid von den drei verwaltungsgerichtlichen Verfahren zwei erfolgreich abgeschlossen. Das dritte Verfahren hat die Stadt Remscheid vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ebenfalls gewonnen. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, so dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde abzuwarten bleibt.
Die Informationen für die BV Alt-Remscheid betreffen die Grundstücke Hastener Straße 23 a, Hastener Straße 22, 24, 26 und Hammesberger Straße 24 Zusammenhang mit mehreren Lebensmitteldiscountern. Zitat:
Am 24.3.2015 wurde gegen die Ablehnung der Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung eines zweiten Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 799 m² in der Hammesberger Straße 24 neben dem derzeit bereits vorhandenen ALDI Gebäude geklagt. Dieses Verfahren hat die Stadt Remscheid vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gewonnen. Die Klägerin hat gegen diese Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.
Zwei weitere Klagen wurden am 10.8.2016 zum einen gegen die Ablehnung der Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung von 13 Einfamilien-Reihenwohnhäusern mit 13 Garagen und 13 Stellplätzen und zum anderen gegen die Ablehnung der Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung eines Bäckerei-Imbisses mit einer Verkaufsfläche von 180 m², jeweils auf dem Grundstück Hastener Straße 23 a, erhoben. Beide Verfahren sind aktuell noch beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Für beide Vorhaben liegen inzwischen Beschlüsse über die Ausnahme von der Veränderungssperre Nr. 71 vor, so dass die Verfahren voraussichtlich erledigt werden können.
Am 15.8.2016 wurden, ebenfalls das Grundstück Hastener Straße 23 a betreffend, zusätzlich zwei Klagen gegen die Zurückweisung der Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung eines Lebensmittel-Discounters mit einer Verkaufsfläche von 800 m² sowie gegen die Zurückweisung der Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung eines Lebensmittel-Discounters mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m² eingelegt. Auch diese Verfahren hat die Stadt Remscheid vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gewonnen. Die Klägerin ist gegen diese Entscheidungen in Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW gegangen. Die Entscheidungen stehen noch aus.
Am 28.9.2016 wurde eine Drittanfechtungsklage gegen die Errichtung eines Geschäftshauses mit 3 SB-Märkten auf dem Grundstück Hastener Straße 22, 24, 26 erhoben. Dieses Hauptsacheverfahren betreffend wurde am 26.5.2017 zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses mit 3 SB-Märkten auf dem Grundstück Hastener Straße 22, 24, 26 gestellt (Eilverfahren). Dieser Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen, eine Beschwerde der Klägerin hatte beim Oberverwaltungsgericht NRW keinen Erfolg, so dass die Stadt Remscheid dieses Verfahren ebenfalls gewonnen hat. Nachdem das Eilverfahren keinen Erfolg hatte, hat die Klägerin die Klage in der Hauptsache zurückgenommen. Dieses Verfahren hat sich mithin für die Stadt Remscheid erfolgreich erledigt.
Die siebte am 2.10.2017 eingelegte Klage gegen die Ablehnung der Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die wegemäßige Erschließung eines Lebensmittel-Discounters mit Verkaufsfläche von 1.200 m² in der Hastener Straße 22, 24, 26 wurde mangels Erfolgsaussichten durch die Klägerin wieder zurückgenommen, womit sich auch dieses Verfahren zu Gunsten der Stadt Remscheid erledigt hat.
Somit hat die Stadt Remscheid von den acht verwaltungsgerichtlichen Verfahren drei erfolgreich abgeschlossen. Drei weitere Verfahren hat die Stadt Remscheid vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gewonnen. Die entsprechenden Berufungsverfahren der Klägerin sind abzuwarten. Aktuell sind lediglich noch zwei Verfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig.