Einstimmig hat der Landtag NRW in seiner Plenarsitzung am 9. Oktober das Gesetz zur Stärkung der kulturellen Funktion der öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag (Bibliotheksstärkungsgesetz) beschlossen. Von der Stadtverwaltung werde die Zielsetzung einer Weiterentwicklung von Bibliotheken zu Dritten Orten ausdrücklich begrüßt, heißt es in einer Vorlage für den Kulturausschuss, die am vergangenen Dienstag allerdings nur kurz aufgegriffen wurde. Durch das neue Gesetz sieht sich die Verwaltung in ihren Überlegungen unterstützt, wie sie unter anderem beim Besuch der Duisburger Bibliothek erörtert wurden (das hätte in der Sitzung eigentlich einer näheren Erläuterung bedurft).
Karl Heinz Humpert (CDU), der Vorsitzende des Kulturausschusses, sieht in dem Gesetz neue Chancen für die Stadtbibliothek Remscheid in den nächsten zehn bis 15 Jahren. Nicht ausgeschlossen, dass sich die Bibliothek neu erfinden müsse im Zusammenwirken mit dem städtischen Personalrat. Auf diesen hatte die Verwaltung in ihrer Vorlage hingewiesen: Die mit dem Gesetz ermöglichte Öffnung an Sonn- und Feiertagen ist mitbestimmungspflichtig, weshalb bei den verwaltungsinternen Überlegungen zeitnah eine Einbindung des Personalrates erfolgen wird. Um auszutesten, ob eine Sonntagsöffnung überhaupt angenommen würde, wäre in Analogie zu den Stadtteilbibliotheken in Lennep und Lüttringhausen, die bereits seit Jahren an bestimmten verkaufsoffenen Sonntagen öffnen - eine probeweise Sonntagsöffnung in 2020 auch der Zentralbibliothek an beispielsweise zwei festgelegten verkaufsoffenen Sonntagen in der Innenstadt denkbar.