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Stand der Bemühungen zur Lärmminderung an der A1

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Pressemitteilung der Stadt Remscheid

Heute hat die Analyse und Bewertung der in den Monaten März und April aufgenommenen  Lkw-Geschwindigkeitsprofile für die A1 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Remscheid und dem Rasthof Remscheid durch Vertreter verschiedener Landesbehörden und der Stadt Remscheid stattgefunden. Die Vertreter der Stadtverwaltung Remscheid kamen dabei zu dem Ergebnis, dass die Lkw-Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit vom 80 km/h in beiden Fahrtrichtungen häufig überschreiten. Dadurch sind die Lärmemissionen der LKW deutlich höher, als dies bei der Planung der Lärmschutzmaßnahmen angenommen worden ist. Daraus resultiert zum Schutz der Gesundheit der Anwohner ein Handlungsbedarf für die Stadt Remscheid.

Die Messergebnisse wurden eingehend erörtert. Besonders wurde über das Messverfahren diskutiert. Das angewandte Seitenradarverfahren kann zwischen Fahrzeugen, die sich auf zwei bzw. drei Fahrstreifen innerhalb des Messstrahles bewegen, nur differenzieren, wenn ein bestimmter Mindestabstand in Fahrtrichtung untereinander besteht. Wenn dieser Abstand nicht gegeben ist, können zwei oder drei Fahrzeuge als ein Objekt erfasst und gewertet werden. Dies führt zu einer gewissen Unsicherheit bei der Aussage über die genaue Höhe des Anteil der Lkw, die sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Gleichwohl ist nach Auffassung der städtischen Dienstkräfte zweifelsfrei erkennbar, dass insgesamt ein zu hohes Geschwindigkeitsniveau vorliegt. Das wird durch Auswertungen für die Nachtzeit bestätigt. Bedingt durch die geringere Verkehrsdichte in dieser Zeit treten die v. g. Überlagerungseffekte viel weniger auf.

Die von Seiten der Stadt Remscheid angestrebte Zustimmung zur Einrichtung und zum Betrieb einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage je Fahrtrichtung konnte noch nicht in Aussicht gestellt werden. Es wurde vereinbart, dass die Stadt Remscheid bei der Bezirksregierung  Düsseldorf als zuständige Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen die Genehmigung für die Durchführung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung beantragt. Eine eingehende Prüfung des Sachverhaltes wird erforderlich sein, da eine vergleichbare  Regelung  in NRW noch nicht getroffen worden ist. 


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