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Channel: Waterbölles - Kommunalpolitik
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Antwort der Stadt nach 16 Wochen beantwortete wichtige Fragen nicht

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„BV Lüttringhausen fühlt sich an der Nase herumgeführt“, titelte der Waterbölles am 22. Mai nach einer Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Lüttringhausen. Den Kommunalpolitikern war damals die geplante Zugfahrt zu dem neuen ALDI-Markt auf dem Gelände der früheren Braunschen Fabrik von der Kreuzbergstraße aus ein Dorn im Auge. Und ist es auch heute noch. Die BV fasste damals den Beschluss, die Verwaltung aufzufordern, gem. § 20 (7) Landesstraßengesetz anzuordnen, dass die Zufahrt von der Kreuzbergstraße zum Baugelände geschlossen wird, „da eine andere zumindest gleichwertige Verbindung zum öffentlichen Straßennetz von der Schulstraße aus vorhanden ist“. Eine Erschließung von der Kreuzbergstraße aus werde wegen der nahen Bushaltestelle „zu Störungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs führen“.

Inzwischen sind die Bordsteine teilweise bereits verlegt und zeigen den Verlauf der künftigen Zu- und Abfahrt an. Aber nicht nur darüber konnte sich Peter Maar, der Vorsitzende des Heimatbundes Lüttringhausen, gestern wundern. Sondern mehr noch über einen Brief der Stadt Remscheid (vom städtischen Fachdienst 3.62 / Bauen), den er – unterschrieben vom Oberbürgermeister (wie in solchen Fällen üblich) – nach nunmehr 16 Wochen als Antwort auf seine beiden Schreiben vom 7. und 28. Mai erhalten hatte. Peter Maar: Wenn man annimmt, dass diese ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit zu einer qualifizierten Antwort auf unsere Schreiben geführt hätte, liegt man leider völlig falsch. Denn zu Kernaussagen und den damit verbundenen Anfragen in unseren Briefen werden in dem jetzt vorliegenden Schreiben keinerlei Aussagen gemacht!“

Am 7. Mai hatte der Heimatbund die Stadt auf den Paragrafen 20 (7) des Landesstraßen- und Wegegesetzes für Nordrhein-Westfalen aufmerksam gemacht, der sehr wohl die Möglichkeit biete, die Anbindung des Neubaus der Firma Aldi an die Kreuzbergstraße zu untersagen. Dort heißt es: „Soweit es die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erfordert, kann die Straßenbaubehörde nach Anhörung der Betroffenen anordnen, dass Zufahrten oder Zugänge geändert oder verlegt oder, wenn das Grundstück eine anderweitige ausreichende Verbindung zu dem öffentlichen Straßennetz besitzt, geschlossen werden.“

Mit „geschlossen werden“ sei logischer Weise auch „nicht genehmigt werden“ gemeint, so Maar. Bis heute habe der zuständige Fachdienst keine Begründung geliefert, weshalb bei mittlerweile drei Baugenehmigungen für das Bauvorhaben kein Gebrauch von dieser gesetzlichen Regelung gemacht worden ist. Und auch auf den Hinweis des Heimatbundes vom 28. Mai auf die gesetzlichen Möglichkeiten des Widerrufs eines rechtmäßig begünstigenden Verwaltungsaktes (hier: Baugenehmigung) nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz habe der Fachdienst weiter beharrlich geschwiegen. Stattdessen finden sich in dem vom Fachdienst „Bauen“ aufgesetzten Schreiben Aussagen und Schlussfolgerungen wieder, die, so der Vorsitzendes des Heimatbundes, „abgesehen von ihrem bürokratischen Formulierungsstil abenteuerlich sind“. Zitat: „Die von Ihnen angeführte mögliche „Zustellung der Zufahrt“ durch an der Haltestelle haltende Busse, wurde als wenn überhaupt nicht sehr häufiges und zeitlich gering anzusetzendes eintretendes Ereignis in der Abwägung berücksichtig.“ Als „unglaublich“ bezeichnete Maar gestern in einer Pressekonferenz die Schlussfolgerung, die der Fachdienst aus dem eintretenden „Ereignis“ zieht: „Im Übrigen kann ein solches Ereignis zu einer ‚Entschleunigung‘ des Zu- und Abfahrtverkehrs an dieser Stelle beitragen.“ Und das bei einer Verkehrssituation, die von der Bezirksvertretung, der örtlichen Polizei und der Bürgerschaft als eine massive Gefährdung eingestuft werde. Unglaublich findet der Heimatbund aber die Mitteilung, dass die von ihm angesprochene Ablehnung der Zu- und Abfahrt durch die Verkehrspolizei der Bauaufsicht der Stadt Remscheid nicht vorliege. Maar: „Falls diese Aussage zutreffend sein sollte, muss daraus gefolgert werden, dass in dieser, die Sicherheit des Verkehrs betreffenden wichtigen Angelegenheit, die Polizei nicht beteiligt wurde. Dies wäre ein unentschuldbares Versäumnis. Im Übrigen steht diese Mitteilung im Widerspruch zu den Aussagen der Lüttringhauser Ortspolizei, die uns gegenüber erklärt hat, dass die Zu- und Abfahrt an der Kreuzbergstraße durch die Polizei abgelehnt worden sei.“

Das kann der Waterbölles bestätigen – und hat es am 22. Mai auch geschrieben: Davor hatte die Polizei übrigens schon im vorigen Jahr gewarnt, als das Bauprojekt (mit damals noch 799 Quadratmetern Verkaufsfläche) Thema der „Verkehrsbesprechung“ war. Zusätzlichen ein- und abbiegenden Verkehr auf und von der Kreuzbergstraße hatte die Polizei schon damals für zu gefährlich gehalten, wie sich gestern am Rande der BV-Sitzung herausstellte. Warum die „Verkehrsbesprechung“ sich dennoch anders entschied und der zweite Ein-/Ausfahrt zustimmte, blieb unklar. (...) Die Rolle der „Verkehrsbesprechung“ war nicht die einzige Ungereimtheit in diesem Verfahren.“ Der Heimatbund kann sich jedenfalls mit dem vorliegenden Antwortschreiben der Stadt nicht zufrieden geben – und hat Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz angeschrieben. Der Verein erwarte weiterhin eine nachvollziehbare Begründung dafür, dass die Stadt Remscheid in drei Baugenehmigungsverfahren keinerlei Gebrauch gemacht habe von den Möglichkeiten der Ablehnung nach dem Landesstraßen- und Wegegesetz bzw. den Möglichkeiten nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.


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