
BV
Lüttringhausen fühlt sich an der Nase herumgeführt, titelte der
Waterbölles am 22. Mai nach einer Sitzung der Bezirksvertretung (BV)
Lüttringhausen. Den Kommunalpolitikern war damals die geplante Zugfahrt zu dem neuen
ALDI-Markt auf dem Gelände der früheren Braunschen Fabrik von der Kreuzbergstraße aus ein Dorn
im Auge. Und ist es auch heute noch. Die BV fasste damals den Beschluss, die Verwaltung
aufzufordern, gem. § 20 (7) Landesstraßengesetz anzuordnen, dass die Zufahrt
von der Kreuzbergstraße zum Baugelände geschlossen wird, da eine andere
zumindest gleichwertige Verbindung zum öffentlichen Straßennetz von der
Schulstraße aus vorhanden ist. Eine Erschließung von der Kreuzbergstraße aus werde
wegen der nahen Bushaltestelle zu Störungen der Sicherheit und Leichtigkeit
des Verkehrs führen.
Inzwischen sind die Bordsteine teilweise bereits verlegt und
zeigen den Verlauf der künftigen Zu- und Abfahrt an. Aber nicht nur darüber
konnte sich Peter Maar, der Vorsitzende des Heimatbundes Lüttringhausen,
gestern wundern. Sondern mehr noch über einen Brief der Stadt Remscheid (vom städtischen Fachdienst 3.62 / Bauen), den
er unterschrieben vom Oberbürgermeister (wie in solchen Fällen üblich) nach
nunmehr 16 Wochen als Antwort auf seine beiden Schreiben vom 7. und 28. Mai
erhalten hatte. Peter Maar: Wenn man annimmt, dass diese ungewöhnlich lange
Bearbeitungszeit zu einer qualifizierten Antwort auf unsere Schreiben geführt
hätte, liegt man leider völlig falsch. Denn zu Kernaussagen und den damit
verbundenen Anfragen in unseren Briefen werden in dem jetzt vorliegenden Schreiben
keinerlei Aussagen gemacht!
Am 7. Mai hatte der Heimatbund die Stadt auf den Paragrafen
20 (7) des Landesstraßen- und Wegegesetzes für Nordrhein-Westfalen aufmerksam
gemacht, der sehr wohl die Möglichkeit biete, die Anbindung des Neubaus der
Firma Aldi an die Kreuzbergstraße zu untersagen. Dort heißt es: Soweit es die
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erfordert, kann die Straßenbaubehörde
nach Anhörung der Betroffenen anordnen, dass Zufahrten oder Zugänge geändert
oder verlegt oder, wenn das Grundstück eine anderweitige ausreichende
Verbindung zu dem öffentlichen Straßennetz besitzt, geschlossen werden.

Mit geschlossen werden sei logischer Weise auch nicht
genehmigt werden gemeint, so Maar. Bis heute habe der zuständige Fachdienst keine
Begründung geliefert, weshalb bei mittlerweile drei Baugenehmigungen für das
Bauvorhaben kein Gebrauch von dieser gesetzlichen Regelung gemacht worden ist. Und
auch auf den Hinweis des Heimatbundes vom 28. Mai auf die gesetzlichen
Möglichkeiten des Widerrufs eines rechtmäßig begünstigenden Verwaltungsaktes
(hier: Baugenehmigung) nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz habe der Fachdienst
weiter beharrlich geschwiegen. Stattdessen finden sich in dem vom Fachdienst
Bauen aufgesetzten Schreiben Aussagen und Schlussfolgerungen wieder, die, so
der Vorsitzendes des Heimatbundes, abgesehen von ihrem bürokratischen
Formulierungsstil abenteuerlich sind. Zitat: Die von Ihnen angeführte mögliche
Zustellung der Zufahrt durch an der Haltestelle haltende Busse, wurde als
wenn überhaupt nicht sehr häufiges und zeitlich gering anzusetzendes
eintretendes Ereignis in der Abwägung berücksichtig. Als unglaublich
bezeichnete Maar gestern in einer Pressekonferenz die Schlussfolgerung, die der
Fachdienst aus dem eintretenden Ereignis zieht: Im Übrigen kann ein solches
Ereignis zu einer Entschleunigung des Zu- und Abfahrtverkehrs an dieser
Stelle beitragen. Und das bei einer Verkehrssituation,
die von der Bezirksvertretung, der örtlichen Polizei und der Bürgerschaft als
eine massive Gefährdung eingestuft werde. Unglaublich findet der Heimatbund
aber die Mitteilung, dass die von ihm angesprochene Ablehnung der Zu- und
Abfahrt durch die Verkehrspolizei der Bauaufsicht der Stadt Remscheid nicht
vorliege. Maar: Falls diese Aussage zutreffend sein sollte, muss daraus
gefolgert werden, dass in dieser, die Sicherheit des Verkehrs betreffenden
wichtigen Angelegenheit, die Polizei nicht beteiligt wurde. Dies wäre ein
unentschuldbares Versäumnis. Im Übrigen steht diese Mitteilung im Widerspruch
zu den Aussagen der Lüttringhauser Ortspolizei, die uns gegenüber erklärt hat,
dass die Zu- und Abfahrt an der Kreuzbergstraße durch die Polizei abgelehnt
worden sei.
Das kann der Waterbölles bestätigen und hat es am 22. Mai auch geschrieben: Davor hatte die Polizei übrigens schon im vorigen Jahr gewarnt, als das Bauprojekt (mit damals noch 799 Quadratmetern Verkaufsfläche) Thema der Verkehrsbesprechung war. Zusätzlichen ein- und abbiegenden Verkehr auf und von der Kreuzbergstraße hatte die Polizei schon damals für zu gefährlich gehalten, wie sich gestern am Rande der BV-Sitzung herausstellte. Warum die Verkehrsbesprechung sich dennoch anders entschied und der zweite Ein-/Ausfahrt zustimmte, blieb unklar. (...) Die Rolle der Verkehrsbesprechung war nicht die einzige Ungereimtheit in diesem Verfahren. Der Heimatbund kann sich jedenfalls mit dem vorliegenden Antwortschreiben der Stadt nicht zufrieden geben und hat Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz angeschrieben. Der Verein erwarte weiterhin eine nachvollziehbare Begründung dafür, dass die Stadt Remscheid in drei Baugenehmigungsverfahren keinerlei Gebrauch gemacht habe von den Möglichkeiten der Ablehnung nach dem Landesstraßen- und Wegegesetz bzw. den Möglichkeiten nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.