Einem Remscheider Fahrlehrer war es aufgefallen: Warum ist das Wohngebiet südwestlich der Schützenstraße als Zone 30 ausgeschildert ist, das Wohngebiet nordöstlich der Schützenstraße aber nicht? Die Frage ging an die Institution der "Verkehrsbesprechung", und bei einer Ortsbegehung stellten die Vertreter der Polizei, des Straßenbaulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde fest, dass die Voraussetzungen einer Zone 30 für den Bereich nordöstlich der Schützenstraße tatsächlich ebenfalls vorliegen. Auch dabei handele es sich um ein reines Wohngebiet, in dem der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Innerhalb des Gebietes gilt ausschließlich rechts-vor-links (weder Lichtzeichenanlagen noch Vorfahrt-beschilderungen) und benutzungspflichtige Radwege sind nicht vorhanden. Somit liegen die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Zone 30 ... vor. Zur Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Remscheid am 11.August hat die Verwaltung nun vorgeschlagen, auch für das Quartier Tempo 30 einzuführen, das von Elberfelder Straße / Schützenstraße und Wilhelmstraße / Stuttgarter Straße begrenzt wird. Diese Straßen sollen allerdings nicht mit in die Zone einbezogen werden, da dort die Voraussetzungen nicht vorlägen.
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