Im Fachdienst Zuwanderung (Ausländerbehörde) der Stadt Remscheid sollten sich inzwischen neun Mitarbeiter/Innen mit dem Sachgebiet Asyl, humanitären Aufenthalte und Rückkehrmanagement befasst. Zurzeit arbeiten die Kollegen/Innen, die explizit mit der Aufenthaltsbeendigung beschäftigt sind, am Belastungslimit und darüber hinaus, so dass andere wichtige Aufgaben zwangsläufig vernachlässigt werden müssen, zumal diese Aufgabenerledigung auch mit ungünstigen Arbeitszeiten (außerhalb der regulären Arbeitszeiten) verbunden ist, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. März. Auch die Bearbeitung der freiwilligen Ausreisen ist äußerst zeitintensiv. Jeder einzelne Fall sei mit ca. 215 Arbeitsminuten pro Fall zu veranschlagen. Im Zuge des Flüchtlingszustroms seien in der Ausländerbehörde seit Mai 2016 zwar vier neue Stellen befristet auf vier Jahre bewilligt und auch besetzt worden. Durch natürliche Fluktuation seien seitdem jedoch faktisch dauerhaft zwei Stellen unbesetzt. Sie konnten in mehreren Auswahlverfahren mangels geeigneten Personals nicht neu besetzt werden. Und dies trotz externer Ausschreibung, weil der Stellenmarkt zurzeit kein für diese Stellen qualifiziertes Personal hergibt. Erst wenn diese Stellen besetzt seien. könne sich zeigen, ob der Personal-Sollbestand in der Ausländerbehörde hinreichend bemessen ist, um die Aufgaben effizient bewältigen zu können. Der gegenwärtige Personal-Istbestand ist definitiv nicht ausreichend!
Die Quote ist erfüllt Derzeit leben in Remscheid 1.553 Flüchtlinge / Asylbewerber 580 in städtischen Flüchtlingsheimen und 973 in 231 von der Stadt angemieteten Wohnungen. Damit sei die Flüchtlingsqoute gegenüber der Bezirksregierung in Arnsberg zu 100 Prozent erfüllte, sagte am Donnerstag im Integrationsrat Claudia Schwarzweller, die Leiterin der Ausländerbehörde. Gesucht würden weiterhin Wohnungen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive. Von 53 Verfahren zur freiwilligen Ausreise hätten 17 abgeschlossen werden können, von 16 Abschiebungen sieben. Nach Afghanistan würden allerdings gegenwärtig nur ledige Männer abgeschoben. |
Derzeit leben in Remscheid 369 Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig. Lediglich für 46 Personen erhält die Stadt Zuschüsse des Landes. Der Grund: Nach neuester Rechtslage können von den Kommunen, sobald die Asylantragsteller vollziehbar ausreisepflichtig geworden sind, nur noch für weitere drei Monate städtische Leistungen mit dem Land abgerechnet werden. Bleiben 323 Geduldete, für die die Stadt allein die Kosten zu tragen hat. Bei derzeit 866 pro Person und Monat bedeutet das eine monatliche Belastung des städtischen Haushalt mit 279.718 (Stichtag 10. 2.2017).
Die Duldungsdauer beträgt zwischen wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren. Bei den geduldeten Ausländern handelt es sich nach Angaben der Verwaltung nicht nur um Personen aus sicheren Herkunftsländer, jedoch überwiegend. Die meisten in Remscheid stammen aus folgenden Ländern (Sternchen steht für sicheren Herkunftsländer): Mazedonien* 96, Serbien* 62, Albanien* 62, Kosovo* 17*, Russische Föderation 16, Armenien , 10, Indien 9, Bangladesch 8, Bosnien und Herzegowina* 8, Marokko 8. Als hauptsächliche Gründe für eine Duldung nennt die Verwaltungsvorlage Personalmangel in der Stadtverwaltung (!), die gängige Praxis der ärztlichen Festlegung von Reisefähigkeit sowie fehlende oder unvollständige Papiere. . Zu beachten sei hier, dass nach Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz v. Ehe u. Fam.) die Reiseunfähigkeit eines einzigen Familienmitglieds ausreichte damit der gesamte Familienverband geduldet werden müsse. Zurzeit werden in Remscheid 30 Ausländer (vornehmlich aus den West-Balkanstaaten als sichere Herkunftsländer) aus medizinischen Gründen für längere Zeit geduldet, zu denen weitere 44 Familienmitglieder gehören. Zitat: Allein die psychiatrischen Gutachten, die von der Ausländerbehörde in Auftrag gegeben werden, bedingen mittlerweile eine Bearbeitungszeit von ca. einem halben Jahr. Der Schutzgedanke von Art. 6 GG erstreckt sich selbstverständlich auch auf sukzessive Asyl- und Asylfolgeantragtragsteller. Solange ein Familienmitglied noch im lfd. Verfahren ist, bleiben die übrigen Familienmitglieder auch geduldet, trotz abgeschlossenem Verfahren und abgelaufener Ausreisefrist.
Weitere Gründe, die eine Abschiebung nicht zulassen, seien die Verschleierung der Identität, Passlosigkeit, das Abtauchen vor der Abschiebung und die Tatsache, dass einige Botschaften für ihre Landsleute keine oder nur unter erschwerten Voraussetzungen Passersatzpapiere ausstellen. Stark gestiegen sei die Zahl derjenigen, die nach rechtskräftigem, für sie negativem Asylverfahren zunächst beim Land NRW den Petitionsausschuss bemühen, danach, bei ebenfalls negativem Ausgang, die Härtefallkommission NRW. Auch damit lässt sich eine Abschiebung ggf. monatelang hinauszögern, bei erhöhtem Arbeitsaufwand für die Ausländerbehörde, die hier regelmäßig jeweils umfangreich zur Sachlage Stellung nehmen muss. Anschließend können die Betroffenen weitere Asylfolgeanträge stellen, die wiederum eine Duldungserteilung nach sich ziehen.
Gegenüber einer Abschiebung favorisiere der Verwaltungsvorstand freiwillige Ausreise, heißt es in der Vorlage weiter. Abgeschoben werden darf aber nicht in Nacht und Nebel, sondern nur unter Ankündigung einer angemessenen Frist für die vorherige freiwillige Ausreise zwischen sieben und 30 Tagen.