Gebühren für Feiern im öffentlichen Raum sinken, berichtete der Waterbölles am 16. November. Denn die Verwaltung hat für die rund 150 Veranstaltungen aller Art, die im Stadtgebiet pro Jahr im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, eine neue Satzung vorlegt, um die Berechnung der Sondernutzungsgebühr verwaltungs- und veranstaltungsfreundlicher zu gestalten. Die stand gestern auch auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Alt-Remscheid. Eine Vereinheitlichung zum Wohle der Vereine, freute sich Bezirksbürgermeister Otto Mähler. Und der Verwaltung, ergänzte Rosemarie Stippekohl (CDU). Den Widerpart gab Hans Lothar Schiffer (FDP). Er führte ins Feld, dass ein Veranstalter für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums bisher einen Betrag zu zahlen hatte, der von der Größe dieser Fläche in Quadratmetern abhing und dass dies künftig keinerlei Rolle mehr spielt. Eine solche Satzung, so Schiffe, halte er für unausgegoren; da muss noch mal drüber nachgedacht werden! Das sahen die übrigen BV-Mitglieder allerdings nicht und stimmten dem Beschussvorschlag der Verwaltung zu. Stippekohl: ...zum Wohle der Veranstalter!
Merke: Ein einheitlicher Nutzungsbetrag von 25 Euro muss nicht unbedingt auch gerecht sein. Gerechter wäre da schon eher eine Staffellösung, die die Flächengröße berücksichtigt. Einmal festgelegt, dürfte die Aufstellung der Gebührenrechnung für die Verwaltung gewiss kein Organisationsproblem sein. Man muss nur wollen wollen!